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Damit es beim Christbaum-Transport keine Strafen hagelt: Die Vorschriften

Auch das Christkind muss sich beim Christbaum-Transport an Vorschriften halten.
Auch das Christkind muss sich beim Christbaum-Transport an Vorschriften halten. ©bb.com
Das Gesetz macht auch im Advent keine Ausnahmen: Für den Transport von Christbäumen gelten dieselben Bestimmungen, wie für jedes andere Transportgut. Der ARBÖ erklärt, worauf man achten muss.

Einer der wichtigsten Punkte ist die sachgemäße Ladungssicherung, damit sich der Christbaum während des Transports nicht verstelbstständigt und man nicht mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro rechnen muss. Auch eine Punktvormerkung im Führerscheinregister und Versicherungsprobleme drohen bei unsachgemäßem Transport mit dem Auto.

Transport des Christbaumes am Dach

  • Christbaum gut verzurren, am besten mit Gebewebändern
  • Die Spitze des Baumes muss nach hinten zeigen
  • Geschwindigkeit anpassen
  • Ragt der Baum einen Meter über den vordersten oder hintersten Fahrzeugpunkt, muss eine Kennzeichnungstafel (Maße: 25 x 40 cm und 5 cm breiter roter rückstrahlender Rand) angebracht werden
  • Dämmerung, Dunkelheit, Nebel oder schlechte Sicht: Ein roter Rückstrahler muss hinten und ein weißer Strahler muss vorne angebracht werden

Christbaum-Transport im Innenraum

  • Auch im Innenraum muss der Christbaum befestigt werden
  • Die Sicht sollte weder seitlich noch im Rückspiegel beeinträchtig sein
  • Handbremse und Schalthebel müssen problemlos bedienbar sein
  • Geschwindigkeit anpassen
  • Ragt der Baumwipfel einen Meter aus der Heckklappe, muss ebenfalls eine Kennzeichnungstafel (Maße: 25 x 40 cm und 5 cm breiter roter rückstrahlender Rand) angebracht werden

 

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