D: Weniger Geld für junge Arbeitslose
Wie die Bild-Zeitung (Montagausgabe) unter Berufung auf einen Gesetzesentwurf Münteferings berichtet, sollen Arbeitslose zwischen 18 und 25 Jahren nur noch 80 Prozent des Arbeitslosengeldes II bekommen.
Die Leistungen würden dann von bisher 345 (Ost: 331) Euro auf 276 (Ost: 265) Euro gekürzt. Bisher galten alle volljährigen Arbeitslosen als eigenständige Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf den vollen Hartz IV-Regelsatz sowie die Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen den 18- bis 25-jährigen künftig auch nur noch dann die Unterkunftskosten für eine eigene Wohnung bezahlt werden, wenn sie aus schwerwiegenden sozialen Gründen bei den Eltern ausziehen müssen. Gezahlt wird nur, wenn die Behörde den Umzug vorher genehmigt hat.