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D: Verfassungsgericht lässt Neuwahl zu

In Deutschland ist der Weg zur geplanten Bundestags-Neuwahl endgültig frei. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die vorzeitige Parlaments-Auflösung für rechtens und wies zwei Abgeordneten-Klagen gegen die Neuwahl ab.

„Die Anträge sind unbegründet“, sagte Verfassungsgerichts- Vizepräsident Winfried Hassemer in Karlsruhe. Der eingeschlagene Weg zur Neuwahl verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Nur einer der acht Verfassungsrichter stimmte gegen die Zulassung der Neuwahl.

Die Richter bestätigten damit die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler. Er hatte am 21. Juli den Bundestag aufgelöst und eine Neuwahl angesetzt. Das Verfassungsgerichts-Urteil entspricht dem politischen Willen von Regierung und Opposition. Es ist endgültig.

Nach dem SPD-Wahldesaster im Mai bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen strebte Bundeskanzler Gerhard Schröder eine vorgezogene Bundestagswahl an. Am 1. Juli verlor er deshalb absichtlich eine Vertrauens-Abstimmung im Bundestag.

Drei Wochen später löste Bundespräsident Horst Köhler das Parlament auf und setzte die Neuwahl für den 18. September an. Regulär wäre die Wahl erst im Herbst 2006 vorgesehen gewesen.

Der Grünen-Abgeordnete Werner Schulz und seine SPD-Kollegin Jelena Hoffmann klagten daraufhin beim Verfassungsgericht. Aus ihrer Sicht war Schröders Abstimmungsniederlage fingiert. Der Kanzler habe nach wie vor genügend Rückhalt in der rot-grünen Koalition.

Das Gericht nannte dagegen Schröders Einschätzung plausibel, er habe keine verlässliche Mehrheit mehr für seine Reform-Projekte. Der Kanzler habe hier einen weiten Spielraum. Das Verfassungsgericht könne seine Entscheidung nur eingeschränkt überprüfen.

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