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D: Regierung weist Fagan-Klage zurück

Die deutsche Bundesregierung sieht der Klage mehrerer US-Anleger um den umstrittenen Anwalt Ed Fagan auf Rückzahlung von 7,853 Mrd. Dollar (6,06 Mrd. Euro) wegen 80 Jahre alter Anleihen gelassen entgegen.

„Die angekündigte Klage von Ed Fagan ist unzulässig, aber auch unbegründet“, sagte der Sprecher des Finanzministeriums, Stefan Giffeler, am Montag in Berlin. Die Rechtslage sei sehr eindeutig.

„Es ist nicht das erste Mal, das Herr Fagan versucht, mit derart unsinnigen Klagen und Inszenierungen öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen“, so Giffeler. Zudem sei auch die Übergabe unzulässig, da solche Klageschriften auf diplomatischem Weg eingereicht werden müssten.

Bei dem Streit geht es um so genannte Dawes- und Young-Anleihen, die nach dem Ersten Weltkrieg in den 20er Jahren zur Finanzierung der Reparationszahlungen vor allem an US-Bürger verkauft wurden. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ ist ein Großteil der „Goldbonds“ von der Bundesrepublik bereits vor vielen Jahren zurückgekauft worden. Doch immer noch gebe es Anleihen auf dem Markt. Der heutige Wert sei umstritten. Verklagt werden solle die Bundesregierung vor dem Federal Court in Florida. Die Klageschrift solle in Kürze in Berlin überreicht werden.

Neben der Bundesrepublik verklagen die in der German Goldbond Redemption Group zusammen geschlossenen Anleger dem Magazin zufolge auch US-Banken wie JP Morgan, den Citibank-Vorläufer und die von der Deutschen Bank gekaufte Bankers Trust, die damals die Anleihen verkauft haben. Fagan habe im April eine weitere Klage in New York eingereicht, um Bundesregierung, Bundesbank, Commerzbank und Institutionen in den USA zu Zeugenaussagen über die Goldbonds zu zwingen. Dort sei für Mai eine öffentliche Anhörung anberaumt.

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