Cybermobbing-Anzeige gegen Facebook zurückgelegt, Grüne sehen "deutliche Fehleinschätzung"

Die Staatsanwaltschaft legte als Begründung für ihre Entscheidung nahe, das es keinen Anfangsverdacht für Cybermobbing gegeben habe. Der Mediensprecher der Grünen, Dieter Brosz, fordert nun Konsequenzen.
Grüne Cybermobbing-Anzeige gegen Facebook zurückgelegt
In der Begründung verweist die Behörde auf die von Lehre und Rechtsprechung entwickelten bzw. praktizierten Auslegung. Das Video sei demnach “weder geeignet, das Prügelopfer (längere Zeit hindurch fortgesetzt) in seiner Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, noch es an der Ehre zu verletzen”, heißt es darin. Brosz kann das nicht verstehen, gegenüber der APA sprach er von einer “deutlichen Fehleinschätzung”. Wenn in dieser Interpretation ein veröffentlichtes und trotz Aufforderung nicht gelöschtes Video, das eine Körperverletzung zeige, keine dauerhafte Schädigung nach sich ziehe, “dann kann man sagen, der Cybermobbing-Paragraf ist komplett zum Schmeißen”, meinte er. Die Entscheidung aus Innsbruck sei ein Freibrief für die Veröffentlichung weiterer Gewaltvideos.
Parlamentarische Anfrage an Justizminister folgt
Von den Grünen wird es wegen des Vorgehens der Staatsanwaltschaft eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) geben. Sie finden, dass die Innsbrucker Begründung nicht der Rechtslage entspricht. Außerdem wollen sie vom Minister wissen, ob er Gesetzesänderungen für notwendig hält. Es gebe jedenfalls “einen Konsens, dass diese Form von Gewaltvideos keinen Platz auf solchen Plattformen haben darf”, so Brosz.
(APA/Red.)