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Covid-Maßnahmen: Diese Berufe dürfen Bestätigungen ausstellen

Die Tätigkeiten gewisser Berufe wurden in Bezug auf Covid klargestellt.
Die Tätigkeiten gewisser Berufe wurden in Bezug auf Covid klargestellt. ©pixabay.com (Sujet)
Im Wirtschaftsausschuss des Nationalrates ist über zwei Initiativanträge der Koalition klargestellt worden, dass Bilanzbuchhalter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Beratung, Vertretung und zur Ausstellung von Bestätigungen im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen berechtigt sind.

In diesem Zusammenhang soll auch eine Haftungsbeschränkung für diese Tätigkeiten eingeführt werden. Die Regelungen sind für die Zeit der Corona-Hilfsmaßnahmen befristet.

Klarstellung rund um Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern und Co.

Ein Großteil der Anträge der Opposition wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt, berichtete die Parlamentskorrespondenz weiters. In die Warteschleife verwiesen wurden demnach die Entschließungsanträge der SPÖ, die Maßnahmen gegen eine zu erwartende Welle von Unternehmensinsolvenzen fordert. Die Sozialdemokraten wollen eine Verlängerung des Härtefallfonds und der Stundungsmöglichkeiten bis Jahresende. Weiters wollen sie Kaskadeneffekte bei Insolvenzen vermeiden. Sie fordern auch Hilfen für die Veranstaltungsbranche sowie ein Gutscheinheft, mit dem die Österreicher besonders Kleinunternehmen unterstützen können.

Die FPÖ kritisierte "Privilegienskandale" der Wirtschaftskammer (WKÖ) und fordert eine bessere Zahlungsmoral des Bundes. Ihre Anträge dazu wurden vertagt. Von den anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein FPÖ-Antrag mit Vorschlägen für COVID-19-Hilfen für Betriebe, Lehrlinge und Arbeitnehmer. Vertagt wurden auch mehrere Anträge der NEOS. Sie fordern neben einer Gewerbeordnung NEU und einem One-Stop-Shop für Unternehmensgründungen die Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten. Außerdem bekräftigten sie ihren Ruf für Obergrenzen der Rücklagen der Wirtschaftskammern sowie für die Auflösung der bestehenden Rücklagen aus.

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(APA/Red)

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