Der "Babyelefant" ist offiziell Geschichte: Heute, Donnerstag, trat eine Änderung der Covid-19-Lockerungs-Verordnung in Kraft, die den Mindestabstand von mindestens einem Meter beim Betreten von öffentlichen Orten aufhob. In Öffis und in Kundenbereichen von Geschäften bleiben die Regeln aber weiter aufrecht.
Abstand-Verletzung wird nicht mehr gestraft
Mit der Änderung wird eine Verletzung des "Babyelefanten"-Abstandes österreichweit nicht mehr gestraft. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) appellierte im Vorfeld aber an vermehrte Eigenverantwortung.
Der Verfassungsgerichtshof hatte vergangene Woche die allgemeinen Corona-Ausgangsbeschränkungen für gesetzeswidrig erklärt, weil sie vom Covid-Maßnahmengesetz nicht gedeckt waren. Juristen gingen denn auch davon aus, dass dies auch für die allgemeinen Abstandsregeln der Fall sein dürfte. Weil man auf das VfGH-Urteil umfassend reagieren wolle, stellte Anschober eine Überarbeitung des Covid-Maßnahmengesetzes bis September in Aussicht.
(APA/red)