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Coronavirus: "Ausgangsbeschränkungen" für Österreich ausgerufen

Kanzler Kurz kündigte "Ausgangsbeschränkungen" für Österreich an.
Kanzler Kurz kündigte "Ausgangsbeschränkungen" für Österreich an. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die Regierung ruft wegen der Coronavirus-Krise für ganz Österreich eine "Ausgangsbeschränkung" aus. Das sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz am Sonntag gegenüber der APA.

Für Ausnahmen, das Haus zu verlassen, soll es nur drei Gründe geben: Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und wenn man anderen Menschen helfen muss.

"Ausgangsbeschränkungen" für Österreich ausgerufen

Wer im dringenden Fall ins Freie möchte, "der darf das ausschließlich alleine machen oder mit den Personen, mit denen er in der Wohnung gemeinsam zusammenlebt", so der Bundeskanzler zur APA.

Bereits heute schon wird laut Kurz die Polizei an Spielplätzen und im öffentlichen Raum unterwegs sein und wird größere Gruppen dazu auffordern, das zu unterlassen, so Kurz.

Polizei kontrolliert ab Montag

Die Beschränkungen im öffentlichen Raum werden laut Bundeskanzleramt ab Montag von der Polizei kontrolliert, im Bedarfsfall drohen auch empfindliche Verwaltungsstrafen. Man kann sich zwar abseits der drei Ausnahmen weiterhin im öffentlichen Raum aufhalten, etwa für Spaziergänge, dies aber nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt. Dies solle aber nur in dringenden Fällen geschehen.

Werden Personen von der Exekutive alleine angetroffen, gibt es laut Auskunft aus dem Kanzleramt keine Maßnahmen. Werden Gruppen angetroffen, werden diese darauf hingewiesen, "dass sie sich auflösen sollen", hieß es im Kanzleramt. Dies soll auch schon am Sonntag erfolgen.

Hohe Strafen drohen

Ab Montag drohen dann bei Zuwiderhandeln Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 2.180 Euro. Strafen sind auch möglich, wenn man die Platzverbote - etwa für Spielplätze - missachtet: Hier ist mit Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 3.600 Euro zu rechnen. Die Regierung appelliert aber an die "Vernunft und Eigenverantwortung", wie es hieß.

Regelung für Schulen bleibt

Die neuen Beschränkungen der Regierung haben keine Auswirkungen auf die Öffnung der Schulen und Kindergärten. Die Betreuung der Kinder werde unverändert angeboten, hieß es aus dem Bundeskanzleramt. Auch im Bildungsministerium bestätigte man auf APA-Anfrage, dass die geplanten Regelungen aufrecht bleiben.

Wer weiter im Beruf arbeiten müsse, brauche auch eine Betreuung für seine Kinder. Diese werde an den Schulen für Unter-14-Jährige auch angeboten. Pädagogen wiederum zählen zu den Berufsgruppen, deren Arbeit nicht aufschiebbar ist.

An den Oberstufenschulen wird ab Montag kein Unterricht mehr vor Ort stattfinden, an Volksschulen, AHS-Unterstufen und Neuen Mittelschulen (NMS) gelten alle Schüler, die nicht kommen, automatisch als entschuldigt.

Beschränkungen bundesweit einheitlich

Die von der Regierung angekündigten "Ausgangsbeschränkungen" werden österreichweit einheitlich gestaltet, das gilt auch für Tirol. Dazu wird es von Gesundheitsminister Rudolf Anschober eine Weisung an die Bezirksvertretungsbehörden geben, allen Bewohnern "Verkehrbeschränkungen" anzuordnen, hieß es aus dem Kanzleramt. Konkret müssen alle in der eigenen Wohnung bleiben, abgesehen von den Ausnahmen.

Auch die Erlaubnis zum Spazierengehen wird in der Verordnung explizit genannt werden, hieß es aus dem Kanzleramt zur APA - und zwar "in dringenden Fällen alleine oder im Familienverband".

Für die Weisung und den folgenden Erlass der jeweiligen Behörden bedarf es keiner neuen Beschlüsse im Nationalrat, denn die Verkehrbeschränkungen sind im bestehenden Epidemiegesetz (§24) geregelt, so das Kanzleramt. Dort heißt es, Bezirksverwaltungsbehörden haben für die Bewohner von Epidemiegebieten Verkehrbeschränkungen zu verfügen, "sofern dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist". Die Strafen (bis zu 2.180 Euro) sind ebenfalls im Epidemiegesetz geregelt (§39 und §40).

Die Betretungsverbote für bestimmte Orte (etwa Spielplätze) werden mittels Verordnung des Gesundheitsministers erfolgen, diese benötigen als Basis die für heute Sonntag angepeilten Nationalratsbeschlüsse.

Im Gesundheitsministerium gab es zum weiteren Umgang mit den Verkehrbeschränkungen noch keine Auskunft. Es würden mehrere Varianten geprüft, hieß es.

(APA/Red)

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