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Coronatest beim Kassenarzt wird gesetzlich verankert

Coronatests sollen bald auch in Arztpraxen möglich sein.
Coronatests sollen bald auch in Arztpraxen möglich sein. ©APA
In Zukunft könnte man einen Coronatest bei seinem Hausarzt auf Kosten der Krankenkasse machen lassen. Der Beschluss dazu ist bereits am Mittwoch im Nationalrat.

Die türkis-grüne Koalition plant angesichts der Coronakrise weitere Gesetzesänderungen: Bereits am Mittwoch soll der Nationalrat Covid-19-Tests in Arztpraxen beschließen, die von den Kassen (auf Kosten des Bundes) zu bezahlen sind. Auch weitere Änderungen der Coronagesetze will man plenarreif machen.

Eingebracht wird das Gesetz für die Tests bei niedergelassenen Kassenvertragsärzten und Laboren mittels selbstständigem Ausschussantrag, was einen Nationalratsbeschluss noch diese Woche ermöglicht. Die Krankenversicherungsträger müssen den Ärzten für diese Leistung ein Pauschalhonorar zahlen, Zuzahlungen der Patienten werden gesetzlich unterbunden. Der Bund ersetzt den Kassen die Ausgaben aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Die Regelung soll für die Dauer der Corona-Pandemie gelten.

Ärztekammer befürwortet freiwillige Tests in Praxen

Die Ärztekammer befürwortet die geplanten Corona-Tests in Arztpraxen, die am Mittwoch vom Nationalrat beschlossen werden sollen. Vizepräsident Johannes Steinhart beharrte am Dienstag in einer Pressekonferenz allerdings auf der Freiwilligkeit für die Ärzte, die auch im Gesetz vorgesehen ist. Außerdem betonte Steinhart, dass man auf die Hygienemaßnahmen und auf die bauliche Situation der Praxen achten müsse.

Der Vizepräsident legt besonderen Wert darauf, dass die Infektionsgefahr für die Patienten und die Ärzte minimiert werden müsse. Und er verweist darauf, dass man zwischen Ballungszentren und dem ländlichen Raum unterscheiden müsse. So könnte die bauliche Situation in Städten wie Wien für manche Praxen ein Problem darstellen. Deshalb kann sich Steinhart in Ballungsräumen d/beiie Schaffung von Zentren mit der Aufstellung von Containern vorstellen. Am Land wiederum wäre es eine Möglichkeit vor den Ordinationen Zelte aufzustellen. Jedenfalls plädierte der Vizepräsident für regional unterschiedliche Lösungen.

Wie viele niedergelassene Ärzte sich tatsächlich an den Tests beteiligen würden, konnte deren Kurienobmann in der Ärztekammer nicht genau einschätzen. Mit Kritik meldete sich bereits die Präsidentin des Hausärzteverbands, Angelika Reitböck, zu Wort. Sie befürchtet, dass jetzt wohl noch mehr Patienten den Arztbesuch meiden werden, um dem Ansteckungsrisiko zu entgehen. Und hinzu komme auch noch eine mögliche Gefährdung des Arztes selbst.

Beschaffung von Schutzausrüstung neu geregelt

Mit demselben Antrag wird auch ein Teil der Beschaffung von Schutzausrüstung neu geregelt. Für freiberuflich tätige Leistungserbringer im Gesundheits- und Sozialbereich (von den Ärzten über Pfleger bis zu Sozialarbeitern) ist nun die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zuständig, sofern die Beschaffung nicht eine Gebietskörperschaft übernimmt. Auch hier trägt der Bund die Kosten. Die konkrete Bedarfserhebung und auch Verteilung an die einzelnen Leistungserbringer soll durch die jeweiligen Berufs- und Interessenvertretungen organisiert werden.

Neben diesem Antrag gibt es auch weitere Änderungen zum Epidemie-, Tuberkulose- und COVID-19-Maßnahmengesetz, nachdem Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) seinen bereits überarbeiteten Entwurf in der Vorwoche erneut einer kurzen Begutachtung unterzogen hat und wieder mehrere tausend Stellungnahmen eingelangt sind.

Unter anderem soll dabei die Gültigkeitsdauer von Vorschriften weiter eingeschränkt werden. So wird ein unbegrenzter Lockdown ausgeschlossen (und die Erfüllung familiärer Rechte und Pflichten wurde als Ausnahme dazugenommen), die entsprechende Verordnungen treten nach zehn Tagen automatisch wieder außer Kraft. Die Gültigkeit des Maßnahmengesetzes wird nun nicht bis Ende 2021 verlängert, sondern nur bis 30. Juni. Eine Verlängerung um ein halbes Jahr ist per Verordnung allerdings möglich, wenn die epidemiologische Situation das nötig macht.

Daten von Contact Tracing nach 28 Tagen gelöscht

Für das Contact Tracing wird festgelegt, dass Daten von den Gesundheitsbehörden innerhalb von 28 Tagen wieder zu löschen sind. Genau geregelt wird, welche Daten bei der Einreise aus Risikogebieten bekannt gegeben werden müssen und dass auch Gabelflüge durch solche Gebiete berücksichtigt werden.

Die Vorgaben für Präventionskonzepte richten sich nun nach der Art der Veranstaltung. Berufsgeheimnisse werden durch eine Klarstellung geschützt, Kontrollen dürfen an seuchenspezifischen Dokumenten vorgenommen werden. Auch die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Gesundheitsministerium und Landes- und Bezirksbehörden wird genau festgeschrieben.

Die FPÖ kritisierte die Vorgangsweise der Koalition. ÖVP und Grüne versuchten Experten und Parlamentarier zu überrumpeln, kritisierte Klubchef Herbert Kickl in einer Aussendung. Die Gesetze seien gespickt von absolut unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger. Kickl mutmaßte zudem, dass die SPÖ in Richtung Koalition eingeknickt sein könnte, womit das von der FPÖ angepeilte Bremsen der Gesetzesvorhaben im Bundesrat nicht mehr möglich wäre.

(APA/red)

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