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Corona-Krise: Mietaufschub bis Ende 2020

Die Nichtzahlung der Miete wegen der Corona-Krise ist kein Kündigungsgrund.
Die Nichtzahlung der Miete wegen der Corona-Krise ist kein Kündigungsgrund. ©APA (Sujet)
Sollte man wegen der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können Mietrückstände bis 31. Dezember zurückgezahlt werden.
Delogierungen sollen ausgesetzt werden

Wer aufgrund der Corona-Krise von Kurzarbeit oder Jobverlust betroffen ist und deshalb die Miete nicht mehr bezahlen kann, muss keine Delogierung oder Vertragskündigung befürchten.

Das geht aus dem dritten Corona-Paket hervor, das am Freitag vom Nationalrat verabschiedet werden soll.

Mietrückstände in Corona-Krise kein Kündigungsgrund

"Wohnen ist ein Grundrecht. Das gilt umso mehr in Krisenzeiten. Wir lassen es nicht zu, dass jemand vor die Türe gesetzt wird", sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zur APA. In Österreich gibt es rund 1,5 Millionen Mietverhältnisse, rund 700.000 davon allein in der Bundeshauptstadt Wien. Die Arbeitslosigkeit ist durch die Epidemie auf einen historischen Rekord von 562.522 gestiegen. Zudem befinden sich bereits rund 250.000 Personen in Kurzarbeit.

Sollte jemand im Zeitraum 1. April bis 30. Juni Schwierigkeiten haben, aufgrund der Corona-Einschränkungen die Miete zu bezahlen, dann ist das kein Kündigungsgrund, geht aus dem Gesetzesvorschlag des Justizministeriums hervor. Mieter bzw. Mieterinnen haben bis 31. Dezember Zeit, die Mietrückstände zurückzuzahlen. Die Miete muss allerdings mit Verzugszinsen nachgezahlt werden, wobei diese auf den gesetzlichen Zinssatz von 4 Prozent beschränkt sind. Kautionen dürfen von den Vermietern nicht verwendet werden, um die entstandenen Mietrückstände auszugleichen.

Delogierungen werden drei Monate aufgeschoben

Außerdem sieht der Gesetzesvorschlag vor, dass Räumungsexekutionen auf Antrag der Mieter für drei Monate aufgeschoben werden. Das gibt den Mietern Zeit, eine neue Unterkunft zu finden. Für Mietverhältnisse, die während der Corona-Krise enden, kann einvernehmlich zwischen Mietern und Vermietern eine Verlängerung vereinbart werden.

Diese Regelungen gelten für alle Wohnraummieten, nicht aber für Geschäftsräume oder Pacht. Außerdem kommt die Bestimmung nur zur Anwendung, wenn die Nichtzahlung auf den Auswirkungen des Coronavirus beruht.

Privatvermieter-Verband übt Kritik

Der von der Regierung vorgesehene Mietenaufschub und Delogierungsstopp für Private sorgt beim Österreichischen Eigentümer- und Vermieterverband für Kritik und einen offenen Brief an Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Dadurch würden mehr als 500.000 private Vermieter in eine existenzgefährdende Situation gebracht, heißt es in einem Brief von Verbands-Präsident Günter Moser.

"Diese Maßnahme würde bedeuten, dass von Gesetz her tausende Vermieter ihre Existenz verlieren, Insolvenz anmelden müssen und finanziell ruiniert werden. Ein solches Gesetz verstößt gegen die Menschenrechte und das Recht auf freies Eigentum, aber vor allem öffnet es ebenfalls tausenden Mietern die Tür zur Willkür", sagte Moser.

AKNÖ fordert zinsfreie Stundung von Mieten

Als grundsätzlich positiv hat Markus Wieser, Präsident der Arbeiterkammer NÖ (AKNÖ) und ÖGB-NÖ-Vorsitzender, am Donnerstag die Ankündigung der Bundesregierung bezeichnet, Betroffenen von Kurzarbeit oder Jobverlust aufgrund der Coronakrise die Miete für drei Monate zu stunden. "Aber diese Stundung muss zinsfrei sein, ohne zusätzliche Kosten", forderte er im selben Atemzug.

Dass bis zu vier Prozent Verzugszinsen verlangt werden könnten, hätten sich schuldlos in Not geratene Menschen nicht verdient, betonte Wieser. "Rasche Hilfe ohne zusätzliche Belastungen muss jetzt Priorität haben."

(APA/Red)

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