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Corona-Cluster in JA Wien-Simmering: 34 Personen infiziert

In der JA Wien-Simmering wurden mehrere Insassen und Bedienstete positiv auf Corona getestet.
In der JA Wien-Simmering wurden mehrere Insassen und Bedienstete positiv auf Corona getestet. ©APA/HANS KLAUS TECHT
In der Justizanstalt Wien-Simmering hat sich ein Corona-Cluster aufgetan. Am Donnerstag waren 31 Insassen und drei Bedienstete mit dem Virus infiziert.

In der Justizanstalt (JA) Wien-Simmering gibt es einen beachtlichen Corona-Cluster. Wie die Ressortmediensprecherin des Justizministeriums, Christian Ratz, am Donnerstag mitteilte, sind mit heutigem Stand 31 Insassen und drei Bedienstete positiv auf das Coronavirus getestet.

31 Insassen und drei Bedienstete in JA Wien-Simmering positiv getestet

Die ersten positiven Fälle sind laut Ratz bei Freigängern aufgetreten. Ob aber allein diese die Ursache der weiteren Infektionen sind, sei nicht mit Sicherheit festzustellen. "Die Infektionskette kann leider nicht genau nachvollzogen werden", meinte Ratz gegenüber der APA.

Trotz der Vielzahl von Betroffenen war die Verlegung von Häftlingen in andere Justizanstalten vorerst nicht erforderlich. "Die Justizanstalt Simmering hat nach den Erfahrungen der letzten Cluster ein umfassendes Hygienekonzept erarbeitet, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Das wurde schrittweise umgesetzt", erläuterte Ratz. Alles laufe plangemäß: "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit ausreichenden Schutzausrüstungen versorgt. Bisher konnten alle positiven Fälle in der Justizanstalt selbst isoliert werden." Die betroffenen Insassen würden regelmäßig ärztlich untersucht und getestet.

Derzeit keine Besuche in Justizanstalten erlaubt

Die JA Simmering wird nun vom Bundesheer dabei unterstützt, Hafträume keimfrei zu machen, nachdem Insassen genesen sind. Die Zusammenarbeit funktioniere ausgezeichnet, betonte Ratz. Die JA werde außerdem professionell durch Testteams des Samariterbundes unterstützt.

Grundsätzlich sind im Strafvollzug aufgrund einer bundesweiten Anordnung derzeit keine Besuche in Justizanstalten mehr zulässig. Es wird aber verstärkt Telefonie und Videotelefonie angeboten und - wie Ratz abschließend betonte - "ein angemessener atmosphärischer Ausgleich geschaffen".

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(APA/Red)

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