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Corona-Ampel in Betrieb: Alles zu den Ampelphasen

Gesundheitsminister Anschober erläuterte die Bedeutung der Corona-Ampelphasen.
Gesundheitsminister Anschober erläuterte die Bedeutung der Corona-Ampelphasen. ©APA/HANS PUNZ
Mit der Corona-Ampel wird es ab sofort wöchentlich eine Aktualisierung der Schutzmaßnahmen in den Bezirken geben. Zum Start des Ampelsystems wurden eine eigene Webseite und die Bedeutung der einzelnen Farben präsentiert.
Wien steht bei Corona-Ampel auf Gelb

Am Freitag ging die Corona-Ampel nach einer Testphase offiziell in Betrieb. Dabei waren nicht alle Regionen des Landes grün, denn ein Bezirk und drei Städte stehen bereits auf "Gelb", was mittleres Risiko bedeutet.

Betroffen sind der Bezirk Kufstein sowie die Städte Wien, Linz und Graz. Alle anderen Gebiete blieben auf grün, wie bei der Pressekonferenz der Regierung bekannt gegeben wurde.

Aktuelle Corona-Lage und Ampelphasen online abrufbar

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) kündigte für die "gelben" Regionen eine Verschärfung der Maskenpflicht nicht nur im Handel, in der Gastronomie sowie bei Veranstaltungen, sondern auch im schulischen Bereich an. Bei "orange" und "rot" seien die Maßnahmen von ausgeprägterer Form.

Aktuelle Informationen zur Corona-Ampel und zur Bedeutung der einzelnen Ampelphasen können seit Freitag auf der Webseite https://corona-ampel.gv.at/ abgerufen werden. Das System operiert mit den vier Farben Grün (niedriges Risiko), Gelb (mittleres), Orange (hohes) und Rot (sehr hohes Risiko). Das sei ein guter Überblick für die Bevölkerung über die regionale Entwicklung, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP).

"Gelb" bringt verstärkte Corona-Maßnahmen für Schule, Gastro und Events

Für die Schule bedeutet Gelb "Normalbetrieb mit verstärkten Hygienevorkehrungen". Diese umfassen verpflichtendes Tragen von MNS im Eingangsbereich für Eltern und Betreuer sowie für alle außerhalb der Klasse, Sportangebote vorwiegend outdoor sowie Singen entweder im Freien oder mit Maske, Durchlüften sowie ein Reinigungs- und Raumkonzept für Gruppen. Wo pädagogisch sinnvoll und organisatorisch möglich, sollten Aktivitäten ins Freie verlagert werden.

Voraussichtlich ab 1. Oktober gelten laut der Homepage, sobald die Ampel von Grün auf Gelb schaltet, für Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen (Oper, Theater, Sportstätten, Kongresszentren) eine Personenobergrenze bis 2.500 Menschen und Maskenpflicht auch am Sitzplatz sowie für Personal mit Besucherkontakt. Indoor-Veranstaltungen ohne Sitzplätze sind dann mit 100 Personen begrenzt, Mund-Nasen-Schutz auch hier. Für Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien ist eine Obergrenze von 5.000 Besuchern vorgesehen und Maskenpflicht außer am fixen Sitzplatz; ohne Sitzplatzzuteilung sind es maximal 100 Besucher.

Als weiteren MNS-Geltungsbereich bei Gelb führt die Homepage die Gastronomie an, nämlich für Personal im Service - mit dem Zusatz "gilt voraussichtlich ab 11. September 2020". Die Sperrstunde ist weiterhin mit 1.00 Uhr angegeben, und es gibt eine Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung. Ebenfalls ab vermutlich 11. September dürfte für Besucher von Kundenbereichen von Indoor-Betriebsstätten (mit Ausnahme der Gastronomie) beim Betreten Maskenpflicht gelten.

Gelb bedeutet ferner - wie schon derzeit auch bei Grün - u.a. die Empfehlung zum Mindestabstand - ein Meter zu haushaltsfremden Personen "oder andere geeignete Schutzmaßnahmen". Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen gilt es in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Lebensmitteleinzelhandel, in Tankstellen-Shops, Banken, bei Post und Postpartnern; weiters für Betreiber und Mitarbeiter von Geschäften und Betrieben, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, keine andere geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist und ein direkter, längerer Kontakt besteht (Friseursalon, Massagestudio, Nagelstudio); und beim Betreten von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs, in Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten, Arztpraxen und Ordinationen sowie beim Kontakt mit Risikogruppen. Ausnahmen gibt es aus gesundheitlichen Grünen und für Kinder und sechs Jahren.

Sportaktivitäten werden ab "Orange" eingeschränkt

Für die Ausübung von Sportaktivitäten bedeutet die gelbe Warnstufe der Corona-Ampel zunächst keine Einschränkungen im Vergleich zur Grün-Phase. Allerdings sollen ab Orange ("hohes Risiko") keine Sportarten und Freizeitaktivitäten, bei denen es zu Körperkontakt kommt, mehr praktiziert werden. Ausgenommen ist hier der Spitzensport, auf den jedoch zusätzliche Einschränkungen, wie die Beschränkung der Besucherzahl (max. 250 Indoor, 500 Outdoor) zukommen.

In geschlossenen Räumen, wie etwa Fitnessstudios, soll es Kapazitätsbeschränkungen in Abhängigkeit zur Fläche geben. Außer bei der unmittelbaren Sportausübung soll bei Orange indoor wieder die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz gelten.

Steht die Ampel auf Rot ("sehr hohes Risiko") sind die Fitnesscenter und ähnliche Sportstätten und Freizeiteinrichtungen zu. Sport im Freien soll nur alleine oder mit im Haushalt lebenden Personen betrieben werden.

Spitzensport, bei dem ein 1-Meter-Abstand nur "ausnahmsweise unterschritten wird", soll gemäß der Definition des Bundessportförderungsgesetzes mit Einschränkungen auch bei der höchsten Warnstufe noch erlaubt sein. In geschlossenen Räumen, wenn es "geeignete Schutzmaßnahmen" gibt, im Freien, wie etwa der Fußball-Bundesliga, "unter Auflagen". Was dies konkret bedeutet, wird frühestens mit Veröffentlichung der entsprechenden Gesetze feststehen.

Sechs weitere Regionen bereits über Wert, aber noch auf "Grün"

"'Grün' ist kein Freibrief", warnte Anschober bei der Pressekonferenz. "Wir müssen weiterhin achtsam sein", es seien weiterhin die Basismaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen und Abstand halten umzusetzen. "Gelb" bedeute ein mittleres Risiko, "ist aber kein Grund für Dramatik und Vorwürfe an Behörden." Die Städte hätten es derzeit einfach schwerer. Die Ampel sei nichts Statisches, da gebe es Dynamik nach oben und unten. So seien derzeit sechs Regionen über Wert, aber wurden von der Experten der Corona-Kommission noch nicht als "gelb" eingestuft.

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) verstand die erste Ampelschaltung auch als Appell an die Bundesländer, denn bei der Geschwindigkeit der Testungen auf das Virus SARS-CoV-2 und bei der Kontaktverfolgung gebe es immer noch Unterschiede. Hier brauche es einen Wettbewerb, denn "Zielvorgabe ist weiterhin 24 Stunden bis zur Meldung der Infektion und ebenso bis Rückverfolgung der Kontakte", und das Ziel müsse jetzt im Herbst erreicht werden - und daher: "Gemmas an!". Wer die aus seiner Sicht langsamen Bundesländer sind, verriet Kogler jedoch nicht.

Bundeskanzler Kurz appellierte ebenfalls an die Gesundheitsbehörden und nannte die Arbeit der Exekutive als Beispiel: "Mit der selben Genauigkeit und Transparenz wie die Polizei" sollten diese in Zukunft arbeiten, denn da könne man täglich nachfragen, wann und mit welchem Resultat die Quarantänekontrollen durchgeführt wurden: "Diese Genauigkeit braucht es in der Gesundheit". Es gelte die Wartezeiten bei 1450 oder bei der Geschwindigkeiten der Testungen zu evaluieren - nicht wegen eines Wettbewerbs, sondern damit man sich bei Notwendigkeit personell stärken könne, um so im Herbst die zweite Welle zu verhindern.

Polizei steht für Durchsetzung der Corona-Ampel bereit

Gestärkt soll auch die Ampel weiter werden, denn wie die Sprecherin der Corona-Kommission Daniela Schmid von der AGES sagte, ist sie ein "Instrument in Progress", das von Woche zu Woche verbessert und optimiert werde.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) versprach, dass die Polizei bereit für die Durchsetzung der Corona-Ampel stünde. Noch fehlt der Ampel aber ihre vollkommene gesetzliche Legitimation: Sie soll Ende September erfolgen, mit der Novellierung des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes bei der nächsten Nationalratssitzung am 23. September. Die nächste Schaltung der Ampel wird jedenfalls wieder am Freitag erfolgen und die Gründe für etwaige Farbenwechsel sollen ab nun ebenso wöchentlich bei einer Pressekonferenz an diesem Tag erläutert werden.

Opposition von Corona-Ampel nicht überzeugt

Die Corona-Ampel stößt bei der Opposition auf wenig Gegenliebe. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner forderte Klarheit und Sicherheit, befürchtete aber Chaos. Dies drohe, weil die mit der Ampelschaltung verbundenen Maßnahmen noch keine rechtliche Gültigkeit hätten. In einer schriftlichen Stellungnahme fragte sie sich zudem, warum die Ampel erst jetzt - drei Tage vor Schulbeginn und nach dem Ende der Reisesaison - komme. "Wir hätten sie schon im Frühjahr gebraucht. Auch für die gesetzliche Grundlage hatte die Bundesregierung drei Monate Zeit", kritisierte Rendi-Wagner.

FPÖ-Chef Norbert Hofer zeigte sich enttäuscht. "Experten ohne Ende und eine unüberschaubare Anzahl an Parametern, die in die Bewertung einfließen sollen, sind wohl nicht jene Transparenz, die sich Bürger und Wirtschaft erwarten", meinte er in einer Aussendung. Schärfer formulierte es Klubchef Herbert Kickl, der vor der "DDR 2.0" warnte.

Positiv reagierte NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker. "Nach einer Reihe von inhaltsleeren Erklärungen hat die Regierung endlich unsere andauernde Kritik aufgenommen und einen Schritt zu mehr Klarheit für die Bevölkerung geliefert. Angesichts des Schulbeginns im Osten am Montag hätten wir uns diesen Schritt jedoch früher erwartet", ließ er wissen.

Von Grün bis Rot: Die Maßnahmen der Ampelphasen im Detail

Grün - geringes Risiko

Mindestens ein Meter Abstand zu Fremden, Mund-Nasen-Schutz (MNS) in Öffis, im Lebensmittelhandel, in Banken und der Post, beim Betreten von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs.

Veranstaltungen (Oper, Theater, Sportstätten, etc.) mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen sind bis maximal 5.000 Personen möglich. MNS muss getragen werden, außer am fixen Sitzplatz. Im Freien erhöht sich die mögliche Besucherzahl auf 10.000, MNS nur, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze in geschlossenen Räumen sind bis maximal 200 Personen möglich, MNS ständig vorgeschrieben. Im Freien bleibt die erlaubte Zahl gleich, MNS-Pflicht gilt jedoch nur, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

In Spitälern gelten Abstandsregeln beim Betreten durch Besucher, die auch Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben. Entsprechende Regelungen gibt es auch für Altersheime sowie den niedergelassenen Bereich.

Gelb - mittleres Risiko

Zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen wird hier wird der Mund-Nasen-Schutz u.a. auch von Kunden oder Besuchern von Betriebsstätten (Handel) verlangt, außer in der Gastronomie, wo dieser nur dem Personal vorgeschrieben wird.

Verschärfungen gibt es auch für Veranstaltungen. Bei zugewiesenen Plätzen im Inneren nur mehr maximal 2.500 und 5.000 Personen im Freien, wobei der MNS in Räumlichkeiten ständig getragen werden muss, an der Luft kann am Sitzplatz darauf verzichtet werden.

Ohne fixe Plätze sind in Räumen sowie im Freien maximal 100 Personen zugelassen, die ständig MNS tragen müssen.

Im Bildungsbereich wird MNS im Eingangsbereich für Eltern und Betreuer sowie für alle außerhalb der Klasse verlangt. Aktivitäten sollten nach Möglichkeit ins Freie verlagert werden.

In Spitälern sollen Besucher erfasst werden und Screening durch Checkpoints stattfinden. In den Ordinationen sollen die Besuche nach Terminvergabe stattfinden.

Orange - hohes Risiko

Hier treten u.a. diese Verschärfungen in Kraft: Mund-Nasen-Schutz wird in allen öffentlichen Bereichen in geschlossenen Räumen verlangt. Also auch in der Gastronomie, außer man befindet sich an seinem Sitzplatz. Die Sperrstunde wird auf Mitternacht vorverlegt. Im Freien muss generell MNS auch dann getragen werden, sollte der Mindestabstand nicht einzuhalten sein.

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit fixen Plätzen maximal 250 Personen möglich, ohne zugewiesene Sitze lediglich 25. Im Freien sind es 500 bzw. 50. MNS ist generell obligatorisch.

Im Bildungsbereich gibt es u.a. folgende zusätzliche Vorschriften: Sportangebote ausschließlich im Freien, spezielle Regelungen für die Ankunft bzw. das Abholen durch Eltern sowie keine Angebote durch Externe mehr.

Hier soll es in Krankenhäusern und Altersheimen Besucherbeschränkungen geben. Ambulante Konsultationen sollen - soweit möglich - telemedizinisch erfolgen (elektronische Übermittlung von Rezepten, elektronische Krankschreibung).

Sportarten, bei denen es zu Körperkontakt kommt, werden nicht mehr möglich sein, wobei es unter Auflagen Ausnahmen für den Spitzen- und Leistungssport geben kann.

Rot - sehr hohes Risiko

Hier empfiehlt die Regierung Mund-Nasen-Schutz auch bei privaten Treffen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Veranstaltungen sind generell bei Rot gestrichen, wobei es Ausnahmen u.a. für Trauungen oder Beerdigungen geben soll.

Trotz verpflichtendem Kindergartenjahr wird das Fernbleiben gestattet. Zudem wird in den Schulen auf Distance Learning umgestellt, MNS ist verpflichtend bei Aufenthalt in der Schule.

Im Arbeitsbereich wird bei Rot Home Office empfohlen, wo dies möglich ist. Kundenkontakte sind nur mehr in essenziellen Bereichen zulässig (Lebensmittel, Apotheken, Tankstellen), was bedeutet, dass der übrige Handel, die Hotellerie und die Gastronomie geschlossen werden, wo nur mehr Liefer- bzw. Abholservice möglich sind.

Bei Rot werden Betretungsverbote für Besucher mit definierten Ausnahmen in Spitälern und Altersheimen verhängt. Konsultationen in der Ordination werden nur bei unbedingt erforderlichen Fällen möglich sein.

Fitnesscenter und ähnliche Sportstätten und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Sport nur alleine oder mit Haushaltsmitgliedern im Freien sollte jedoch möglich sein.

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(APA/Red)

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