Im August 2000 war ein 25-Jähriger, der bei einer auf Menschenhandel und Schutzgelderpressung spezialisierten Bande namens “Snake Heads” in Ungnade gefallen war, in Wien überfallen, verschleppt, gefoltert und getötet worden.
Die um sechs Jahre jüngere, ebenfalls aus China stammende Lebensgefährtin des Mannes brachte man als mutmaßliche Mitwisserin über Banden-Interna zum Schweigen. Ihre Leiche wurde in einem Gebüsch in Leobersdorf (Bezirk Baden) entdeckt. Die 19-Jährige war in Mafia-Manier mit einem Hackbeil hingerichtet worden. Daran soll neben drei längst abgeurteilten Männern ein damals 17-Jähriger beteiligt gewesen sein, der in der kriminellen Gruppierung hauptsächlich als Dolmetscher fungierte. Der inzwischen 35 Jahre alte Mann wurde im Dezember 2017 mit internationalem Haftbefehl am Flughafen München festgenommen, nachdem er aus Shanghai angereist war.
Angeklagter freigesprochen
Bereits im April hatte er sich am Landesgericht zu verantworten gehabt – und wurde von den Geschworenen mit 4:4 Stimmen und damit mit dem knappest möglichen Quorum vom Mordvorwurf freigesprochen. Sie erkannten auf Beteiligung an einer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Doch die drei Berufsrichter akzeptierten diese Entscheidung nicht und setzten sie wegen Irrtums der Geschworenen aus. Die Verhandlung muss daher am kommenden Mittwoch vor einem zur Gänze neu zusammengesetzten Schwurgericht wiederholt werden. Diesem sitzt Richter Daniel Rechenmacher vor.
Von Wien nach Leobersdorf gebracht
Im ersten Prozess hatte der Angeklagte eingeräumt, in der Nacht auf den 23. August 2000 am Tatort gewesen zu sein und die 19 Jahre alte Chinesin gefesselt zu haben, als diese von insgesamt vier Männern in einem Pkw von einer Wohnung in Wien-Ottakring nach Leobersdorf (Bezirk Baden) gebracht wurde. Dass sie dort in ein Gebüsch dirigiert und mit einem Hackbeil regelrecht hingerichtet wurde – der Kopf wurde beinahe zur Gänze vom Rumpf getrennt -, hätte er nicht geahnt. Überhaupt habe er vom Ableben der jungen Frau erst am nächsten Tag aus der Zeitung erfahren, lautete die Verantwortung des Beschuldigten.
(APA/red)