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Causa Ibiza: Kein Verfahren wegen Vorteilsannahme gegen Strache und Gudenus

Die Ermittlungen wegen Untreue-Verdachts laufen weiter.
Die Ermittlungen wegen Untreue-Verdachts laufen weiter. ©APA
Nach dem Ibiza-Skandal wird es laut Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen wegen Vorteilsannahme gegen Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus geben.
Strache und Gudenus einvernommen
"Ich war kein Lockvogel"
Aufnahmen belasten Strache
Zitate aus Ibiza-Video veröffentlicht

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verzichtet im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video auf Ermittlungen bezüglich Vorteilsannahme der zurückgetretenen FPÖ-Spitzenpolitiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus.

Es gebe aber "keine einzige Einstellung", betonte ein WKStA-Sprecher am Donnerstag gegenüber der APA. Die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Untreue laufen weiter.

Kein gerichtlich strafbarer Tatbestand erfüllt

Nach Prüfung auf Vorliegen eines Anfangsverdachts habe man lediglich entschieden, bei einzelnen Anzeigen auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu verzichten, so der Sprecher. Es geht hier um Vorteilsannahme, konkret geforderte Parteispenden zwischen 500.000 und zwei Mio. Euro für künftige Bauaufträge durch Strache sowie die Übersetzung durch Gudenus ins Russische.

Weil solche Vergaben im Juli 2017 aber noch gar nicht in deren Aufgabenbereich lagen, sei kein gerichtlich strafbarer Tatbestand erfüllt, heißt es in der Entscheidung der WKStA.

Gesetzgeber müsse "allfällige Gesetzeslücke" schließen

Aus den veröffentlichten Ausschnitten des Ibiza-Videos werde deutlich, dass Strache der vermeintlichen Oligarchin für eine verdeckte Parteispende bzw. für den Erwerb von Anteilen an der "Kronen Zeitung" eine Bevorteilung bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen in Aussicht gestellt habe, so die WKStA. Dies tat er aber nur für den Fall einer künftigen Regierungsbeteiligung.

Strache und Gudenus seien als Nationalratsabgeordneter bzw. Wiener Vizebürgermeister damals (am 24. Juli 2017) zwar Amtsträger gewesen. Für das zu beeinflussende Amtsgeschäft seien sie aber nicht zuständig gewesen, "sodass eine Strafbarkeit schon auf der objektiven Tatseite scheitert", so die Begründung.

Die Conclusio der WKStA: "Die Forderung einer finanziellen Unterstützung dafür, dass der Täter in die Position des Amtsträgers kommt, verbunden mit dem Versprechen, sich dadurch in der allfällig zu erlangenden Position als Amtsträger beeinflussen zu lassen oder einen allfälligen anderen Amtsträger zu beeinflussen, ist nach der geltenden Gesetzeslage nicht gerichtlich strafbar." Nachsatz: "Es wäre Sache des Gesetzgebers, diese - allfällige planwidrige - Lücke zu schließen."

Auch keine weiteren Ermittlungen gegen Kickl, Hofer und Vilimsky

Auch weitere Vorteilannahme-"Anzeigevorbringen" gegen FPÖ-Politiker werden von der WKStA nicht weiter verfolgt, so etwa gegen Straches Nachfolger als Parteichef, Norbert Hofer, aber auch gegen die Generalsekretäre Harald Vilimsky und Christian Hafenecker sowie gegen Ex-Innenminister Herbert Kickl. Derzeit keinen Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung sieht die Staatsanwaltschaft auch beim Vorwurf, Kickl habe einen Unternehmer zu FPÖ-Parteispenden über den Verein "Austria in Motion" aufgefordert.

Nicht weiter verfolgt wird zudem der Vorwurf, Strache und Gudenus hätten zusammen mit weiteren FPÖ-Mitgliedern zusammen mit Verantwortlichen von "Großspendern" eine staatsfreundliche Verbindung gegründet. Keinen Anfangsverdacht sieht die WKStA zudem bei der vorgeworfenen Beleidigung und üblen Nachrede zulasten politischer Mitbewerber, die sich auf bisher unveröffentlichten Teilen des Videos befinden sollen. Einerseits sei dies bloße Spekulation, andererseits wäre dies bereits verjährt, heißt es in der mit 29. August 2019 datierten Entscheidung.

FPÖ sieht Strache und Gudenus entlastet

Dass die WKStA auf Ermittlungen bezüglich Vorteilsannahme gegen die freiheitlichen Ex-Politiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus verzichtet, ist von FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky positiv aufgenommen worden. In einer Aussendung sah er eine Bestätigung für die beiden.

"Dies sei ein Schlag ins Gesicht derer, die mangels Inhalten das Ibiza-Video für einen schmutzigen Wahlkampf ausnutzen wollten", meinte er. Eine erste Entlastung Straches ortete er schon im kürzlich veröffentlichten Buch "Die Ibiza-Affäre" (was dessen Autoren allerdings vehement in Abrede stellen, Anm.). Nunmehr folge die zweite Entlastung Straches durch die WKStA, so Vilimsky.

NEOS wollen Gesetzeslücke schließen

Dass der Vorteilsannahme-Vorwurf beim Ibiza-Video gegen frühere FPÖ-Spitzenpolitiker nicht weiter verfolgt wird, macht für die NEOS Handlungsbedarf erkennbar. "Das Gesetz hat hier offensichtlich eine massive Lücke", so Vize-Klubchef Nikolaus Scherak am Donnerstag in einer Aussendung.

"Denn es kann nicht sein, dass es nicht strafbar ist, wenn ein hochrangiger Politiker sagt: ,Gib mir Geld, damit ich euch dann, sobald ich Regierungsmitglied bin, Aufträge zuschanze'", meinte er. Die NEOS wollen diese Gesetzeslücke jetzt so rasch wie möglich schließen und kündigen entsprechende Anträge an. "Es reden ja plötzlich alle groß von Korruptionsbekämpfung. Jetzt werden wir sehen, wer es ernst meint und einer Gesetzesänderung zustimmt", sagte Scherak.

"Nicht alles, was nicht explizit verboten ist, ist politisch auch erlaubt", meinte er grundsätzlich: "Denke und Atmosphäre rund um die Causa-Ibiza sind in erster Linie moralisch völlig verlottert und politisch absolut untragbar. So etwas bereitet den Boden für Postenschacher und Korruption in einer Regierung - und das hat dort absolut nichts verloren."

Auch SPÖ zu Gesetzesänderung bereit

Auch die SPÖ ist zur Schließung der etwaigen Gesetzeslücken bereit. "Es gilt zu prüfen, ob es eine Gesetzeslücke gibt. Wenn, dann muss diese geschlossen werden. Einen Freibrief für Korruption darf es jedenfalls nicht geben", sagte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda am Donnerstag.

(APA/Red)

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