Präsident Hatzl ersuchte die Vorsitzende des Immunitätsausschusses, LAbg. Inge Zankl, den Ausschuss einzuberufen, um über den Antrag zu beraten. Er sagte gegenüber der Rathauskorrespondenz: “Ich habe bezüglich der Behandlung des Antrages in einer Landtagssitzung für den 31. August zu einer Präsidialsitzung des Wiener Landtages eingeladen.”
Als Begründung für das weitere Auslieferungsbegehren gibt die Staatsanwaltschaft Wien an, Gudenus habe anlässlich eines Besuches im Konzentrationslager Mauthausen am 4. Mai 2005 unter Verweis auf ein Foto von befreiten Häftlingen, die einen normal ernährten Eindruck erweckt haben sollen, sinngemäß gesagt, die Häftlinge sähen besser aus als er. Der Mauthausen-Auftritt des Bundesrates Gudenus war im ersten Antrag nicht enthalten.