Hat die FPÖ Gaugg für seinen Rücktritt nach einer verweigerten Alko-Kontrolle im Jahr 2002 eine monatliche Rente von 10.000 Euro angeboten, oder nicht? Diese Frage soll am Wiener Landesgericht für Zivilrechtsachenbeschäftigt geklärt werden.
“Sittenwidrig” Vereinbarung
FPÖ-Anwalt Johannes Hübner brachte dabei am Donnerstag einen neuen formalen Aspekt ins Spiel und bezeichnete die Vereinbarung mit Gaugg – wenn es sie denn gegeben hätte – als “sittenwidrig”.
Für den Verzicht auf eine politische Funktion dürfe ein Entgelt nämlich weder verlangt noch entgegengenommen werden. Dass die Partei bis Anfang 2004 trotzdem 115.000 Euro an Gaugg überwiesen hat, begründete Hübner damit, dass die FPÖ eine soziale Partei sei und niemanden “im Regen stehen lässt”.
Gaugg sieht Lage anders
Den Verweis auf die Sittenwidrigkeit wiesen Gaugg und seine Rechtsanwältin umgehend zurück: Es sei beim Rücktritt ja nicht um den Verzicht auf eine politische Funktion gegangen, sondern um Gauggs berufliche Tätigkeit als PVA-Vize. Ausgezahlt werden sollte die Rente laut Gaugg bis zu seinem 60. Lebensjahr, also bis Juli 2013 – macht in Summe über 1,2 Mio. Euro. Zugesagt sei ihm das von der damaligen FPÖ-Obfrau und Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer worden.
Riess-Passer-Aussage am 6. Dezember
Schon beim vergangenen Prozesstermin am Dienstag hatten sich zahlreiche Zeugen, darunter Riess-Passer, entschuldigen lassen. Riess-Passers Einvernahme soll nun beim nächsten Prozesstermin am 6. Dezember nachgeholt werden.