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Causa Aliyev: Anwalt Ainedter rechtskräftig freigesprochen

Anwalt Ainedter wurde freigesprochen.
Anwalt Ainedter wurde freigesprochen. ©APA
Am Mittwoch ist der Konflikt zweier namhafter Anwälte, die sich in der Cause Aliyev gegenüber gestanden sind, am Wiener Oberlandesgericht (OLG) mit einem rechtskräftigen Freispruch für Advokat Manfred Ainedter zu Ende gegangen. Ainedter wurde von einer Mitarbeiterin der Kanzlei Lansky, Ganzger und Partner geklagt wegen übler Nachrede und Kreditschädigung.
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Ainedter hat den ehemaligen kasachischen Botschafter in Wien, Rakhat Aliyev, vertreten, dem die Entführung und Ermordung zweier kasachischer Banker zur Last gelegt wurde. Die Kanzlei von Gabriel Lansky wiederum war aufseiten des kasachischen Opfervereins “Tagdyr” engagiert, der die Witwen der getöteten Banker betreute.

Ainedter warf Kanzlei Lansky Mitwirken bei Beweismittelfälschung vor

Nachdem Aliyev in U-Haft genommen wurde, hatte Ainedter am 6. Juni 2014 in einem ORF-Interview erklärt: “Es gibt ja vielfache Hinweise und Nachweise dafür, dass Beweismittel von den Kasachen gefälscht wurden, und leider Gottes kann ich der Kanzlei Lansky den Vorwurf nicht ersparen, dass sie da mitgewirkt hat.” Anna Zeitlinger, in Lanskys Kanzlei federführend mit osteuropäischen Agenden betraut, fühlte sich dadurch auf den Schlips getreten. Sie brachte gegen Ainedter eine Privatanklage ein.

Die Causa Aliyev ist am 10. Juni mit zwei Freisprüchen zu Ende gegangen. Nachdem sich der ehemalige kasachische Botschafter in der U-Haft das Leben genommen hat – mehrere Gutachten schlossen Fremdverschulden aus -, mussten sich nur noch der ehemalige kasachische Geheimdienstchef Alnur Mussayev sowie Vadim Koshlyak, der frühere Sicherheitsberater von Rakhat Aliyev, vor Gericht verantworten.

Stellungnahme Kanzlei Lansky

Zum rechtskräftigen Freispruch des Wiener Anwalts Manfred Aindedter vom Vorwurf wegen übler Nachrede und Kreditschädigung nach einem von einer Mitarbeiterin der Rechtsanwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner angestoßenen Verfahren nahm am Mittwoch das Anwaltsbüro Lansky in einer Aussendung Stellung. Das OLG Wien hätte bloß die aktive Klagslegitimation der Klägerin verneint. In der Stellungnahme hieß es unter anderem: “Das OLG Wien wies die Privatanklage ausschließlich deshalb zurück, weil es die aktive Klagslegitimation der Lansky-Mitarbeiterin verneinte. Das OLG Wien hat aber festgestellt, dass die Äußerungen Ainedters ehrenrührig sind.” Zwischen den an der Causa Aliyev beteiligten Anwälten bzw. Anwaltskanzleien toben auch direkte juristische Auseinandersetzungen.

(apa/red)

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