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Café Landtmann: Keine Einigung bei Rechtsstreit um Miete in Sicht

In dem Rechtsstreit sind noch viele Fragen offen.
In dem Rechtsstreit sind noch viele Fragen offen. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Der Rechtsstreit um nicht geleistete Mietzahlungen während der Corona-Pandemie durch das Wiener Café Landtmann geht in die nächste Runde. Das Verfahren wird fortgesetzt, nachdem Vergleichsgespräche scheiterten.
Mietstreit um Café Landtmann
Café Landtmann soll geräumt werden
Miete nicht gezahlt

Der Rechtsstreit um das Wiener Traditionscafé Landtmann ist am Freitag in die nächste Runde gegangen. Anfängliche Vergleichsgespräche verliefen erfolglos, also setzte die Richterin das Beweisaufnahmeverfahren mit Zeugeneinvernahmen fort. Konkret geht es in dem Fall um nicht geleistete Mietzahlungen während der Coronapandemie. Es seien noch viele Rechtsfragen offen und daher keine Einigung in Sicht, so der Anwalt des Landtmann-Pächters Berndt Querfeld am Freitag zur APA.

Streit um nicht bezahlte Miete während Corona-Pandemie

Im Vorjahr waren die Vermieter des bekannten Innenstadt-Kaffeehauses vor Gericht gezogen. Vermieter ist die Wlaschek-Stiftung des verstorbenen Billa-Gründers Karl Wlaschek. Der Vorwurf lautet, dass Querfeld die Mietzahlungen in den Lockdown-Monaten eigenmächtig ausgesetzt und in anderen Monaten stark reduziert habe. Querfeld wiederum sieht sich wegen der Geschäftsausfälle durch die Lockdowns in der Pandemie im Recht. Der Streitwert beläuft sich auf mehrere hunderttausend Euro.

Rechtslage zu Mietstreit um Wiener Café Landtmann unklar

Die Rechtslage dazu ist nach wie vor unklar. Seit dem letzten Gerichtstermin am 15. Oktober 2021 sind vier höchstgerichtliche Entscheidungen zum Thema Mietzinsminderung während der Coronapandemie ergangen. Diese deuten darauf hin, dass Unternehmen das Einbehalten der Miete während der Lockdowns rechtmäßig zustand, wenn die gemieteten Flächen für den vorgesehenen Verwendungszweck unbenützbar waren. Das sei auch auf das leer gestandene Café Landtmann während der coronabedingten Lockdowns übertragbar, so der Anwalt der beklagten Partei Alfred Nemetschke. Offen ließ der Oberste Gerichtshof (OGH) in den Entscheidungen aber, ob und in welcher Höhe eine Mietzinsminderung in den Zeiträumen zwischen den Lockdowns bei geringfügigeren Einschränkungen zulässig war.

OGH wird sich mit Fall befassen müssen

Die Vertreter der Wlaschek-Stiftung argumentierten, dass das Café Landtmann durch die vorübergehende Einrichtung von Take-Away und eines Lieferservices auch während der Pandemie zumindest teilweise benutzbar war. Querfeld meinte diesbezüglich, dass er während Corona "sicher nicht" zu einem "Takeaway-Kaiser" geworden sei, die Kaffeehaus-Erfahrung funktioniere nämlich nicht zum Mitnehmen. Auch der Lieferservice sei höchst unwirtschaftlich gewesen, der Nettotagesumsatz habe nur rund 83 Euro betragen und sei daher nach wenigen Monaten eingestellt worden. Bis zur Klärung der offenen Rechtsfragen dürfte noch einige Zeit vergehen, denn damit werde sich der OGH befassen müssen, so Nemetschke.

(APA/Red)

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