Diese Entscheidung des Innenministeriums gab BZÖ-Obmann Peter Westenthaler in einer Pressekonferenz Montagvormittag – noch vor dem Ministerrat – bekannt.
Ihm, Westenthaler, liege der Ministerratsvortrag bereits vor. Dieser enthalte eine umfassende juristische Begründung, wonach die FPÖ von heute nicht mehr mit der FPÖ von der letzten Nationalratswahl im Jahr 2002 vergleichbar sei.
Diese Entscheidung kann Auswirkungen darauf haben, welche der beiden Parteien den dritten Platz am Stimmzettel bekommt. Zu entscheiden haben darüber zwar die Landeswahlbehörden Ende der Woche. Sollten sie keine einheitliche Linie finden, kann aber die Bundeswahlbehörde korrigierend eingreifen.
Gleiches gilt für die ebenfalls umstrittene Frage, ob das BZÖ mit dem Zusatz “Die Freiheitlichen” antreten darf. Den BZÖ-Sitz in der Bundeswahlbehörde wird der Wiener Bündnis-Chef Günther Barnet einnehmen. Die FPÖ hatte die Abgeordnete Barbara Rosenkranz nominiert.
Hick-Hack
Beide Parteien haben die Vertretung in der Wahlbehörde für sich beansprucht, ebenso wie den dritten Listenplatz auf dem Wahlzettel und den Namen Freiheitliche.