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Buwog-Skandal: Ex-Finanzminister Grasser schuldig gesprochen

Ex-Finanzminister Grasser wurde schuldig gesprochen.
Ex-Finanzminister Grasser wurde schuldig gesprochen. ©APA/HELMUT FOHRINGER/APA-POOL
Am Donnerstag wurde im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Grasser das Urteil gesprochen. Er, Meischberger und Hochegger wurden schuldig gesprochen.
Live-Blog zum Grasser-Prozess
Karl-Heinz Grasser schuldig gesprochen

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, der Lobbyist Peter Hochegger und weitere Angeklagte sind heute im Wiener Straflandesgericht vom Schöffensenat unter Richterin Marion Hohenecker schuldig gesprochen worden. Grasser habe seine politische Funktion missbraucht, gegen Vermögensinteressen verstoßen und seine aufertragenen Verpflichtungen nicht erfüllt, sagte die Richterin. Grasser wie Meischberger nahmen das Urteil ruhig entgegen.

Grasser zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist am Freitag im Buwog-Strafprozess in Wien zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der zweitangeklagte Ex-FPÖ-Generalsekretär und Ex-Lobbyist Walter Meischberger erhält sieben Jahre Haft. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker verurteilte Grasser wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte sowie Beweismittelfälschung.

Der frühere Lobbyist Peter Hochegger wird zu sechs Jahren Haft als Zusatzstrafe verurteilt. Die erstinstanzlichen Urteile sind nicht rechtskräftig.

Meischberger verließ Saal während Richterin sprach

Der Zweitangeklagte im Grasser-Prozess, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, hat heute noch während der Urteilsverkündung durch Richterin Marion Hohenecker sichtlich verärgert den Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht verlassen. Er wartete lediglich sein Strafmaß von sieben Jahren ab.

Damit entging ihm, dass er zumindest in einer anderen Causa mehr Glück hatte: Von den Betrugsvorwürfen rund um den Verkauf seiner Villa in Wien-Döbling wurde er freigesprochen.

Grassers Anwalt sieht "glattes Fehlurteil"

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird gegen seine Verurteilung berufen. Noch während der Urteilsbegründung schrieb sein Anwalt Manfred Ainedter in einer Aussendung, der Urteilsspruch sei ein "glattes Fehlurteil, alle Rechtsmittel werden erhoben". Das Urteil werde "selbstverständlich mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an den OGH bekämpft".

Aus Sicht Ainedters hat der Schöffensenat "dem enormen Verurteilungsdruck der in der zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten und Karl-Heinz Grasser zu Unrecht verurteilt". Ainedter will nun auch den am Beginn des Verfahrens geäußerten Verdacht auf Befangenheit von Richterin Marion Hohenecker vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen.

(APA/Red)

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