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Burgtheater-Causa: Auch Regisseur David Bösch überließ Stantejsky Geld

Aufgedeckt: Nicht nur Hartmann, auch Bösch Stantejsky Geld
Aufgedeckt: Nicht nur Hartmann, auch Bösch Stantejsky Geld ©APA (Sujet)
Wie nun bekannt wurde, war der fristlos entlassene Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann nicht der einzige, der sich von Ex-Vize-Direktorin Silvia Stantejsky Beträge in bar auszahlen ließ und ihr diese anschließend zur Verwahrung übergab.
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Wie “Die Presse” am Sonntag berichtet, ist auch Regisseur David Bösch davon betroffen, der sein Geld von Stantejsky verwahren habe lassen.

Vorwürfe gegen Stantejsky

Bereits im Ende Februar präsentierten forensischen Untersuchungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hieß es: “Als äußerst kritisch ist der Umstand zu sehen, dass Frau Stantejsky das Vermögen von Vertragspartnern der Burgtheater GmbH verwaltete und auch buchhalterische Aufgaben für Vertragspartner wahrgenommen hat.”

Nach Hartmann wurde nun bekannt, dass auch Bösch, der zuletzt Nestroys “Talisman” inszenierte und am 27. April mit Tankred Dorsts “Parzival” im Akademietheater Premiere feiern wird, davon betroffen ist.

David Bösch urgierte beim Burgtheater

Er habe sich “beunruhigt von den Ereignissen der vergangenen Wochen und vor allem in Sorge um sein Geld” an die kaufmännische Geschäftsführung der Burg gewandt, wie es in dem “Presse”-Artikel heißt. Dort liege allerdings nur ein von Bösch unterzeichneter Auszahlungsbeleg über 200.000 Euro vor. Aus Sicht des Burgtheaters bestehe daher keine offene Forderung zugunsten des Regisseurs, er müsse sich an Stantejsky wenden.

Hartmann erhielt 363.000 Euro

Auch Hartmann hat wie berichtet im Vorfeld seines Amtsantritts eine Summe von 363.000 Euro (statt der bisher bekannten 233.000 Euro) von Stantejsky erhalten, wie “profil” an diesem Wochenende vermeldete. Zu jenem Zeitpunkt war Hartmann nicht mehr in Zürich gemeldet, habe aber auch noch kein Konto in Österreich besessen.

Bernhard Hainz, Anwalt der Bundestheater-Holding, findet gegenüber “Die Presse” klare Worte: “Auch wenn Hartmann nicht mehr in der Schweiz und auch nicht in Österreich seinen Wohnsitz angemeldet hatte, steuerpflichtig war er selbstverständlich dennoch.” Daher könne man sich “schwer des Eindrucks erwehren, dass sein Vorgehen ein Modell war, um Steuer zu hinterziehen. Wenn dem so ist, erfüllt es bei diesen Beträgen den Tatbestand der Geldwäscherei.”

Keine Stellungnahme vom Anwalt

Hartmanns Anwalt Georg Schima war am Wochenende für eine Stellungnahme zu den neuen Vorwürfen für die APA nicht erreichbar. Gegenüber “profil” kritisiert er jedenfalls die fristlose Entlassung des Burgchefs: “Es geht vorläufig nur um Belege, die von der kaufmännischen Geschäftsführung möglicherweise gefälscht wurden. Es hätte viel Spielraum gegeben, anders als mit einer fristlosen Entlassung des Direktors vorzugehen.”

(apa/red)

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