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Bundespräsidentenwahl: Alle Infos zur Stimmabgabe per Wahlkarte

Die Wahlkarte für die Bundespräsidentenwahl.
Die Wahlkarte für die Bundespräsidentenwahl. ©APA
Bereits zweieinhalb Wochen vor der Bundespräsidentenwahl am 24. April stellen die Gemeindeämter Wahlkarten aus. Wie Sie zu dieser kommen und welche Fristen zu beachten sind.
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Ungeduldige Wähler können ihre Stimme für ihren Hofburg-Favoriten bereits abgeben. Die Gemeindeämter stellen schon Wahlkarten aus, und mittels Briefwahl kann sofort abgestimmt werden. Die Wahlkarten müssen entweder per Post – portofrei – an die Bezirkswahlbehörde gesendet oder können auch persönlich beziehungsweise per Boten dort abgegeben werden.

Voraussetzung für das Wählen außerhalb der “eigenen” Wahllokales ist eine Wahlkarte. Diese kann schon lange – seit Ende Jänner – beantragt werden, und zwar schriftlich (auch per Fax, E-Mail oder in vielen Gemeinden über das Internet) oder persönlich am Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes.

Bundespräsidentenwahl: So kommen Sie zu Ihrer Wahlkarte

Schriftliche Anträge sind spätestens bis Mittwoch, den 20. April zu stellen beziehungsweise bis Freitag, den 22. April wenn eine persönliche Übergabe an den Wähler oder eine bevollmächtigte Person möglich ist. Persönliche Anträge sind ebenfalls bis Freitag vor der Wahl, 12:00 Uhr, möglich. Damit Missbrauch verhindert wird, ist beim Antrag die Identität nachzuweisen – mittels amtlichen Ausweises beziehungsweise auf schriftlichem Weg mit Angabe der Passnummer, Kopie einer Urkunde und online auch per elektronischer Signatur.

Bis zum letzten Moment sollte man sich aber nicht Zeit lassen, wenn man für die Stimmabgabe den Postweg wählt – denn die Briefwahlstimmen müssen spätestens am Wahlsonntag, dem 24. April um 17:00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlagen. De facto bedeutet dass, dass sie im Inland spätestens Samstag zeitig in der Früh in aufgegeben werden müssen. Innenministerium und Post bieten auch heuer das Wahlkartenservice an: Ausnahmsweise werden auch am Samstag ab 9:00 Uhr die Postkästen geleert und die Wahlkarten den Wahlbehörden zugestellt.

Möglichkeiten zur Stimmabgabe

Hat man seine Wahlkarte, sollte man sie auf keinen Fall verlieren. Denn sie wird nicht ersetzt und sobald man den Antrag gestellt hat, kann man die Stimme nur mehr mit Wahlkarte abgeben. Einen Ersatz gibt es nur für unbrauchbar gewordene Wahlkarten, die noch nicht zugeklebt sind und bei denen die eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben ist. In diesem Fall tauscht die Gemeinde die unbrauchbare gegen eine neue Wahlkarte.

Mit der Wahlkarte stehen verschiedene Möglichkeiten der Stimmabgabe offen: Schon vor dem Wahlsonntag die klassische Briefwahl im Postweg, Abgabe (persönlich oder per Boten) bei der Bezirkswahlbehörde – und am Wahltag Abgabe (persönlich oder per Boten) bei der Bezirkswahlbehörde beziehungsweise in jedem Wahllokal österreichweit. Wie immer können bettlägerige oder gehunfähige Wahlberechtigte den Besuch durch eine “fliegende” Wahlbehörde beantragen, die dann zu ihnen nach Hause kommt.

Wählen aus dem Ausland

Aus dem Ausland kann nur per Brief gewählt werden – wobei sich Auslandsösterreicher und Verreiste etwas früher entscheiden müssen, um die Abgabefrist 24. April 17:00 Uhr nicht zu versäumen. Sie können ihre Wahlkarte mit der Post nach Österreich schicken, aber auch bei einer Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) abgeben – und zwar innerhalb der EU und in der Schweiz bis 18. April, außerhalb der EU bis 15. April.

Wer am Wahlsonntag doch zu Hause ist und somit in “sein” Wahllokal gehen kann, muss die Wahlkarte mitnehmen. Sie muss dem Wahlleiter übergeben werden, damit man den Stimmzettel für die “normale” Urnenwahl bekommt.

(APA, Red.)

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