AA

Bundesheer: ÖVP fordert Senkung der Tauglichkeitskriterien

Die ÖVP fordert zwei Tauglichkeitsstufen: "Volltauglich" und "Teiltauglich".
Die ÖVP fordert zwei Tauglichkeitsstufen: "Volltauglich" und "Teiltauglich". ©APA/HELMUT FOHRINGER
Das Bundesheer und Zivildienst-Trägerorganisationen klagen bereits seit Jahren über einen Mangel an jungen Männern. Die ÖVP spricht sich daher für die Senkung der Tauglichkeitskriterien aus.

Seit Jahren klagen Bundesheer und Zivildienst-Trägerorganisationen über einen Mangel an jungen Männern. Das hat den Grund, dass es immer weniger Stellungspflichtige gibt und von diesen über die Jahre immer weniger als tauglich eingestuft werden. Angesichts dessen fordert die ÖVP eine Senkung der Tauglichkeitskriterien. Sie schlägt ein Modell nach schweizer Vorbild mit einer Teiltauglichkeit vor.

ÖVP zieht mit Bundesheer-Forderungen in den Wahlkampf

Entsprechende Pläne hatte bereits die türkis-blaue Regierung gehabt, konnte diese aber nicht mehr umsetzen. Nun geht die ÖVP mit dieser Forderung in den Wahlkampf. Sie schlägt in ihrem Programm für die Nationalratswahl vor, die Tauglichkeitskriterien zu überarbeiten. Nur wer aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht dazu in der Lage ist, soll auch in Zukunft nicht zum Heer oder Zivildienst. Für alle anderen soll es eine Aufgabe geben.

ÖVP für Modell nach schweizer Vorbild

Geht es nach der Volkspartei, soll es in Zukunft zwei Tauglichkeitsstufen geben: "Volltauglich" heißt wie bisher uneingeschränkter Einsatz beim Bundesheer und beim Zivildienst. "Teiltauglich" bedeutet eine Verwendung im Büro, in der Küche oder in einer anderen individuell passenden Tätigkeit. Vorbild dafür sei die Schweiz: Dort gebe es seit Jahrzehnten eine Zwischenstufe "Zivilschutzdienst" für eingeschränkt Taugliche. Rund 15 Prozent der Stellungspflichtigen würden zum Koch, Materialwart, Bürokraft und dergleichen ausgebildet. Diese "Zivilschützer" unterstützen dann z. B. militärische oder zivile Einsatzkräfte.

Darüber hinaus sei es natürlich auch notwendig, den bestehenden Grundwehr- und Zivildienst weiter zu entwickeln und zu attraktivieren, heißt es aus der ÖVP. "Damit wir unsere Neutralität bewahren und unser gut ausgebautes Sozialsystem erhalten können, brauchen wir auch in Zukunft ausreichend Grundwehr- und Zivildiener. Deswegen brauchen wir eine Reform der Tauglichkeitskriterien, damit jeder seinen Beitrag in unserem System leisten kann", erklärte Klubobmann August Wöginger die Pläne der ÖVP.

Österreicher für allgemeine Wehrpflicht: Trotzdem immer weniger Männer zur Verfügung

Die Österreichische Bevölkerung hatte sich 2013 bei einer Volksbefragung mit klarer Mehrheit für die allgemeine Wehrpflicht und damit auch für den Zivildienst ausgesprochen. Allerdings gibt es aber immer weniger junge Männer, die dafür zur Verfügung stehen.

Gab es vor 30 Jahren noch über 90.000 Geburten in Österreich, hat sich die Zahl seit den 2000-der Jahren auf knapp unter 80.000 eingependelt. Darunter sind aber immer weniger Österreicher - in den letzten zehn Jahren hat sich der Anteil an Geburten mit ausländischer Staatsbürgerschaft fast verdoppelt und liegt mittlerweile bei 20 Prozent der Gesamtzahl.

Aus dem Geburtsjahrgang 2000 gab es noch ca. 39.000 junge Österreicher, die stellungspflichtig waren. Von ihnen wurden aber nicht einmal 75 Prozent als tauglich eingestuft. 10.000 junge Österreicher wurden als untauglich für das Bundesheer und damit auch für den Zivildienst eingestuft. Von den verbliebenden 30.000 Tauglichen macht ungefähr die Hälfte den Zivildienst. Das führt zu einem immer größeren Mangel - vor allem beim Zivildienst wird das jedes Jahr mehr spürbar - 2018 konnte beispielsweise nur mehr 90 Prozent des Bedarfs gedeckt werden.

Bundesheer: Laut Gerichtsurteile keine Teiltauglichkeit möglich

Die ÖVP will die Tauglichkeitskriterien senken, um den Mangel an jungen Männern beim Bundesheer und beim Zivildienst zu bekämpfen. Dieses Vorhaben ist nicht ganz einfach, denn es gibt Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs, die dem entgegenstehen.

Im Wehrgesetz ist die Anforderung an Grundwehrdiener nicht festgelegt. Die Ärzte bei der Stellungskommissionen entscheiden, ob ein Stellungspflichtiger für die Militärdienst tauglich ist oder nicht. Dabei spielen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs eine große Rolle, wonach der Umstand, dass eine bestimmte Person zu irgendwelchen Dienstverrichtungen im Bundesheer in der Lage ist, nicht ihre Tauglichkeit bewirkt. Mit anderen Worten. Um tauglich zu sein, muss ein Stellungspflichtiger für die militärische Ausbildung und den militärischen Dienst geeignet sein.

"Der Dienst im Bundesheer umfasst jedenfalls eine militärische Komponente im engeren Sinn, auf die sich auch die Ausbildung der Grundwehrdiener zu erstrecken hat. (...) Dies bringt die Anforderung mit sich, dass der Betreffende jedenfalls eine Waffe bedienen und ein gewisses Mindestmaß an Kraftanstrengung und Beweglichkeit entwickeln kann", heißt es in dem Gerichtserkenntnis.

Tauglichkeit: Männer dürfen keine bleibenden Schäden davontragen

Fest steht auch, dass ein junger Mann keine bleibenden Schäden durch den Grundwehr- oder den Zivildienst davontragen darf. Wenn im Falle einer bereits bestehenden Beeinträchtigung (z. B. Gehörschaden) durch den Grundwehrdienst eine Verschlechterungen droht, führt das ebenfalls zu einer Untauglichkeit. Für die Republik könnte dies sonst rechtliche Folgen mit sich bringen.

Grundsätzlich gibt es derzeit drei Möglichkeiten am Ende der Stellung: Entweder man ist "tauglich" (für den Dienst im Bundesheer geeignet; auf Gesundheitseinschränkungen wird Rücksicht genommen) oder "untauglich" (für den Wehrdienst nicht geeignet; man muss weder den Grundwehrdienst noch den Zivildienst ableisten). Die dritte Möglichkeit ist "vorübergehend untauglich" (im Moment nicht tauglich, aber es wird eine Beobachtungsfrist gesetzt, nach der die Stellungspflichtigen nochmals untersucht und geprüft werden).

Rotes Kreuz begrüßt Pläne für Tauglichkeitskriterien

Das Rote Kreuz hat als größter Zivildienstträger des Landes die Ankündigung der ÖVP, die Tauglichkeitskriterien zu senken und damit mehr junge Männer zum Heer und zum Zivildienst zu bringen, begrüßt. Für 2019 zeichne sich beim Roten Kreuz eine ähnliche Entwicklung ab wie im Jahr 2018, als es regional zu Engpässen kam und nicht alle Zivildienst-Stellen besetzt werden konnten.

"Wir begrüßen daher die Idee einer Überarbeitung der Tauglichkeitskriterien, auch im Hinblick auf den Zivildienst", sagte Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer in einer Aussendung am Mittwoch. "Wenn junge Menschen für nicht tauglich befunden werden, Dienst mit der Waffe zu tun, heißt das noch lange nicht, dass sie keinen sinnvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten und der Allgemeinheit dienen können."

Zivildienst: Junge Männer erwerben soziale Kompetenzen

Mit einer Entscheidung für den Zivildienst erwerben junge Männer soziale Kompetenzen und übernehmen Verantwortung. Zudem erwerben sie mit der Ausbildung zum Rettungssanitäter eine vollwertige Berufsausbildung. Das Engagement bringt auch einen Mehrwert für das eigene Qualifikationsprofil, machte das Rote Kreuz Werbung für den Wehrersatzdienst. "Zivildiener stärken in den Einsätzen ihre Teamfähigkeit. Menschen, die sich für andere einsetzen, sind meist auch in ihrem späteren Arbeitsleben besonders aktiv und verantwortungsbewusst. Und: Viele Zivildiener bleiben als Freiwillige aktiv und stärken damit weiterhin den Zusammenhalt in der Gesellschaft."

Gemeindebund begrüßt ÖVP-Vorstoß

Auch der Gemeindebund begrüßte den Vorstoß der ÖVP. "Gemeinden brauchen die Unterstützung der Grundwehrdiener im Katastrophenfall und die engagierte Arbeit der Zivildiener in den vielen Einrichtungen der Gemeinden, von der Rettung bis hin zur Pflege und den sozialen Diensten. Um auch in Zukunft möglichst viele junge Menschen für den Dienst an der Gesellschaft zu gewinnen, ist eine Reform der Tauglichkeitskriterien ein wichtiger und diskussionswürdiger Schritt", begrüßen Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Alfred Riedl und Gemeindebund-Vizepräsident Bürgermeister Rupert Dworak die aktuelle Diskussion um die Senkung der Tauglichkeitskriterien.

Die beiden Spitzenvertreter des Gemeindebundes betonen außerdem, dass die Leistungen der Grundwehrdiener und der Zivildiener unverzichtbar für die Gemeinden sind. Den Rettungsorganisationen bleiben nämlich viele Zivildiener nach dem Dienst weiterhin als Ehrenamtliche erhalten, was gerade im ländlichen Raum wichtige Versorgungsfragen löst. Besonders im Rettungswesen braucht es engagierte junge Menschen, welche über die körperliche und geistige Tauglichkeit für den Zivildienst verfügen, und letztendlich auch eine staatlich anerkannte Prüfung zum Rettungssanitäter ablegen können. "Wichtig wäre nun gemeinsam mit den Zivildienst-Trägerorganisationen, dem Bundesheer und weiteren Partnern intensiv über die Reform der Tauglichkeitskriterien ehrlich zu diskutieren", so die beiden Gemeindebundvertreter.

ÖVP: Rechtslage müsse angepasst werden

Die ÖVP stellte indes klar, dass es angesichts der Urteile des Verwaltungsgerichtes, wonach eine Teiltauglichkeit nicht möglich ist, die Rechtslage entsprechend angepasst werden müsste. "Die Gerichtsurteile beziehen sich auf die derzeitige Rechtslage. Für die Teiltauglichkeit bedarf es einer gesetzlichen Änderung. Das ist unser Plan in einer neuen Regierung", so ein ÖVP-Sprecher.

FPÖ erinnert an türkis-blaue Pläne

Die FPÖ hat in der Debatte um eine Senkung der Tauglichkeitskriterien daran erinnert, dass die türkis-blaue Koalition in dieser Sache bereits tätig war. Die zuständigen Regierungsmitglieder hatten "bevor die ÖVP die Koalition ohne Not beendet hat" bereits zu einem Tauglichkeitsgipfel eingeladen, sagte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker in einer Aussendung.

Das Thema Tauglichkeitsstufen hätte man wie viele andere Reformprojekte schon längst angehen und finalisieren können, so Hafenecker. "Die ÖVP versucht nun wieder einmal, ein ohnehin schon im Laufen gewesenes Projekt als 'völlig Neu auf den medialen Markt zu werfen'. Unsere Arbeitsweise ist eine andere - nicht nur ankündigen, sondern einfach machen", so Hafenecker.

Die ÖVP sei zudem "mehr als schlecht beraten, sich nun große Sorgen um das österreichische Bundesheer zu machen. Es war nämlich die ÖVP selbst, die in der gemeinsamen Regierungszeit unter anderem auch 'ein Mehr an Budget für das Bundesheer' blockierte. Daher ist es verwunderlich, dass sich die ÖVP gerade jetzt 'auf den Bundesheer-Zug' setzt, da sie es ja war, die permanent gegen das Bundesheer arbeitete", so der FPÖ-Generalsekretär.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Bundesheer: ÖVP fordert Senkung der Tauglichkeitskriterien
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen