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Bundesgärten werden ab 14. April wieder geöffnet: Einlasskontrollen

Nach Ostern werden die Bundesgärten mit Einlasskontrollen wieder öffnen.
Nach Ostern werden die Bundesgärten mit Einlasskontrollen wieder öffnen. ©APA/HERBERT P. OCZERET
Ab 14. April werden die Österreichischen Bundesgärten in Wien und Innsbruck wieder geöffnet. Allerdings wird es strenge Einlasskontrollen geben, wie Bundesministerin Elisabeth Köstinger ankündigte.
Stadt Wien hält an Forderung fest

Die Bundesregierung hat am Montag im Zuge einer Pressekonferenz eine schrittweise Erleichterungen für Handels- und Wirtschaftsbetriebe ab 14. April angekündigt. "Bis dahin gilt weiterhin die strikte Einhaltung der bisherigen Maßnahmen, um Kräfte zu bündeln und die Neuinfektionen mit dem COVID-19-Virus weiterhin erfolgreich einzudämmen", sagt Bundesministerin Elisabeth Köstinger.

Bundesgärten werden geöffnet - strenge Einlasskontrollen

Mit den angekündigten schrittweisen Erleichterungen können auch die Parkanlagen der Österreichischen Bundesgärten in Wien und Innsbruck ab 14. April wieder geöffnet werden. "Es wird allerdings strenge Einlasskontrollen geben, im Inneren der Anlagen wird die Polizei konsequent darauf achten und Sorge tragen, dass die notwendigen Abstände eingehalten werden", so Köstinger.

"Direkte Gespräche und die Suche nach konstruktiven Lösungen zahlen sich immer aus. Ich bin froh, dass wir dieses Ergebnis für alle Menschen in Wien erreicht haben. Denn: Mehr Platz schafft Sicherheit für unser aller Gesundheit. Das Einhalten des Mindestabstandes ist auch beim Spazieren die goldene Regel. Ich bin mir sicher, dass die Stadt Wien den Bund bei der Organisation dahingehend unterstützen wird.”, so Wiens Vizebürgermeisterin Birgit Hebein.

Ab 14. April alle Bundesgärten in Wien wieder geöffnet

Geöffnet werden ab 14. April alle Anlagen der Bundesgärten in Wien und Innsbruck, also der Schlosspark Schönbrunn, Augarten, Belvederegarten, Burg- und Volksgarten sowie der Innsbrucker Hofgarten und der Schlosspark Ambras.

Mit Innenminister Karl Nehammer und der Exekutive sind wir in enger Abstimmung, um die Kontrollen innerhalb der Parkanlagen zu gewährleisten", so Köstinger und Hebein. "Wenn die Sicherheitskräfte feststellen, dass die Parkanlagen temporär überfüllt sind, wird der Einlass beschränkt. Die Sicherheit und Gesundheit der Menschen steht an oberster Stelle. Wir können und werden nicht riskieren, die erzielten Erfolge bei der Reduktion von Neuinfektionen zu gefährden", so Köstinger.

(Red.)

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