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Bürgermeister Häupl wünscht sich Schließung der Islam-Schule in Wien-Liesing

Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) will die Islam-Schule in Liesing schließen lassen
Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) will die Islam-Schule in Liesing schließen lassen ©APA / APA
Für die Schließung der wohl illegal betriebenen und inzwischen vom Stadtschulrat angezeigten Islam-Schule in Wien-Liesing plädiert Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ). "Wenn eine Schule keine Genehmigung hat, ist sie zu schließen", forderte er.
Anzeige gegen Islam-Schule
Bildungsministerium zeigt an

Wobei er anmerkte, dass die Handhabe der Stadt hier begrenzt sei. Häupl betonte, dass er die Sache nicht inhaltlich beurteile, “weil ich von keiner Religionsgemeinschaft Schulen inhaltlich beurteile”. Ihm sei nur wichtig, dass alles rechtskonform vonstattengeht – und das sei hier offenbar nicht der Fall.

Schließung der Islam-Schule nicht so leicht umzusetzen

Wobei die von Häupl angestrebte Schließung der betroffenen Einrichtung nicht so leicht umzusetzen sei. Denn aus der Tatsache, dass die Betreiber um keine Genehmigung beim Stadtschulrat angesucht haben, könnten lediglich Verwaltungsstrafen folgen.

Leichter vorgehen könne man freilich bei Betreibern von privaten Schulen oder Kindergärten, die mit der Stadt eine Fördervereinbarung haben – sprich: am Geldtropf des Rathauses hängen. Nun sei man im betreffenden Fall am Überlegen, wie man vorgehen könne. Häupl verwies dabei auf einen möglichen Verstoß gegen das Islamgesetz, indem eine Finanzierung der Schule bzw. der dahinter stehenden Vereinigung aus dem Ausland im Raum steht.

Erste Hinweise auf einen illegalen Schulbetrieb hat es bereits im Februar gegeben. Darauf angesprochen räumte der Bürgermeister ein, dass er es durchaus begrüßen würde, wenn die diversen Prüfmaßnahmen künftig schneller erledigt würden.

Islam-Schule: Ministerium erteilt Weisung an oö. Landesschulrat

Das Bildungsministerium hat dem oberösterreichischen Landesschulrat eine Weisung erteilt, bis Donnerstag zu überprüfen, ob im Fall der Imam Hatip Schule in Linz der Verdacht einer nicht angemeldeten Führung einer Privatschule vorliegt. Bis dahin muss der Landesschulrat eine Stellungnahme ans Ministerium abgeben und im Fall des Falls Anzeige erstatten, hieß es aus dem Ministerium zur APA.Laut Privatschulgesetz ist die Errichtung einer Privatschule der zuständigen Schulbehörde mindestens drei Monate vor der beabsichtigten Eröffnung anzuzeigen. Dabei sind gewisse Bedingungen zu erfüllen – etwa hinsichtlich der Person des Betreibers und des Leiters oder der Ausstattung mit Lehrmitteln bzw. der Schulräume.

(apa/red)

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