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Bürgerinitiative will nach Anschlag in Wien klagen

Laut Bürgerinitiative hätte der Anschlag verhindert werden können.
Laut Bürgerinitiative hätte der Anschlag verhindert werden können. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Nach dem Anschlag am Wiener Schwedenplatz am Montagabend kündigte eine Bürgerinitiative eine Amtshaftungsklage an. "Bei pflichtgemäßem Handeln wäre das Attentat wohl verhinderbar gewesen", so der Sprecher.
Slowakei warnte vor Attentäter
BVT soll neu aufgestellt werden

Eine Wiener Bürgerinitiative bereitet bereits eine Amtshaftungsklage im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien vergangenen Montag an. Rechtsanwalt Karl Newole - der die Bezirksliste "Wir im Ersten" gegründet hat - sieht "genug" Anhaltspunkte für eine Haftung des Staates. "Bei pflichtgemäßem Handeln wäre das Attentat wohl verhinderbar gewesen", meinte er am Freitag in einer Aussendung.

Geschädigte hätten sich bereits erkundigt

Einige Geschädigte hätten sich bereits erkundigt, die Bürgerliste biete daher Hinterbliebenen von Opfern, Verletzten und jenen, die Sachschäden erlitten haben, Beratungen über ihre Rechte an. Laut Newole könnte im Rahmen der Amtshaftung Geldersatz für Begräbniskosten, Trauer- und Schockschäden, Unterhalt für Hinterbliebene, Schmerzensgeld für Verletzte, Entschädigung für Invalidität, Verdienstentgang oder Sachschäden geltend gemacht werden.

Außerdem merkte Newole - er war in den 1980er-Jahren Pressesprecher des damaligen Innenministers Karl Blecha (SPÖ) - an, dass als Konsequenzen eines Amtshaftungsverfahrens auch die rechtliche Verantwortung von Staatsorganen, "gegebenenfalls bis zur Ministerebene", geklärt würde.

Hätte Anschlag verhindert werden können?

Eine solche Amtshaftungsklage könnte durchaus Erfolg haben - und war angesichts der Tatsache, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Information über einen versuchten Munitionskauf des späteren Attentäters in der Slowakei nicht an die Justiz weitergegeben hat. Dabei hätte das BVT wegen Gefahr im Verzug sofort handeln müssen, meinte der Salzburger Schadenersatz-Experte Univ.Prof. Andreas Kletecka in der Freitags-"Presse". Es scheine also "alles für eine Amtshaftung zu sprechen", erläuterte er, unter Hinweis auf Urteile des Obersten Gerichtshofes zu vergleichbaren Fällen.

(APA/red)

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