AA

Brutaler Raub in Wien-Meidling: Freispruch trotz DNA-Spur

Dem Mann wird heute in Wien der Prozess gemacht.
Dem Mann wird heute in Wien der Prozess gemacht. ©APA/HANS PUNZ
Vor fast sechs Jahren wurde in Wien-Meidling ein 31-Jähriger derart brutal attackiert, dass er heute an schweren Dauerfolgen leidet. Der mutmaßliche Täter wurde heute freigesprochen.

Ein Raub auf offener Straße, bei dem das Opfer derart brutal attackiert wurde, dass bei dem Mann laut ärztlichem Gutachten schwere Dauerfolgen vorliegen, hat am Montag das Wiener Landesgericht beschäftigt. Der damals 31 Jahre alte Kulturwissenschafter war am 10. Dezember 2012 in Meidling auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch von zwei Tätern beim Überqueren der Straße angegriffen worden.

Duo attackierte Mann auf offener Straße

Der Akademiker hatte gegen 7.30 Uhr seine Wohnung verlassen. Wenige Minuten später kassierte er an einer Kreuzung von einem entgegen kommenden Mann einen Faustschlag mitten ins Gesicht. Als er sich nach seiner Brille bücken wollte, die ihm der Angreifer vom Gesicht geschlagen hatte, riss dieser ihm den rechten Arm in die Höhe, während ihm sein Komplize mit dem Fuß in die Schulter trat. Beide Männer griffen dem damals 31-Jährigen in die Mantel- bzw. Gesäßtasche, um an seine Geldbörse zu gelangen.

Ein Passant wurde aufgrund der Hilferufe aufmerksam und griff ein, was letztlich die Räuber in die Flucht schlug. Zuvor gelang es dem Zeugen noch, einem mit einem Anorak bekleideten Kriminellen die Kapuze von der Jacke zu reißen.

DNA-Spuren führten zu 18-Jährigem

Aufgrund dieses Beweismittels konnte ein damals 18 Jahre alter Bursch ausgeforscht werden, der sich nun – fast sechs Jahre später – vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Andreas Hautz) zu verantworten hatte. An der Innenseite der Kapuze fanden sich DNA-Spuren, die dem inzwischen 24-jährigen Rumänen zugeordnet werden konnten. “Der DNA-Treffer ist eindeutig”, stellte Staatsanwältin Anja Oberkofler fest.

“Ich habe nie in meinem Leben einen Raub begangen”, betonte demgegenüber der 24-Jährige, der als Hausmeister in Wien beschäftigt ist. Im Tatzeitraum sei er obdachlos gewesen und habe seine Bekleidung immer so lange getragen, bis sie verschmutzt war. Mangels einer Waschmöglichkeit habe er die Kleider dann “irgendwo liegen gelassen und neue gestohlen”, gab der Angeklagte zu Protokoll.

Beide Verdächtige einschlägig vorbestraft

Auf sein getrübtes Vorleben angesprochen, bemerkte der Mann, er habe “normale Vorstrafen, weil ich jung war.” “Sie sind dreieinhalb Jahre in Haft gesessen”, bemerkte darauf der Richter. “Diebstähle. Keine Schlägereien”, entgegnete der 24-Jährige.

Das Verbrechen soll er gemeinsam mit einem Landsmann begangen haben, der im Februar 2014 vom Wiener Landesgericht wegen fünffachen Raubes zu neun Jahren Haft verurteilt wurde. Eines der Opfer – ein betagter Mann – war an den Folgen der erlittenen Kopfverletzungen gestorben. Der Abgeurteilte wurde in weiterer Folge zur Strafverbüßung nach Rumänien abgeschoben, wo er nach wie vor im Gefängnis sitzt und daher für das nunmehrige Wiener Verfahren nicht zur Verfügung steht.

Schwere Verletzungen erlitten

Er musste sich nach dem Verbrechen einer Schulter-Operation unterziehen, da dabei mehrere Sehnen und der Gelenkkopf schwer in Mitleidenschaft gezogen wurden. Der chirurgische Eingriff führte zu keiner nachhaltigen Besserung. Vermutlich muss dem 37-Jährigen demnächst ein künstliches Schultergelenk eingesetzt werden.

Opfer erinnert sich wage

Als Zeuge zeigte sich der Verletzte “mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit” überzeugt, dass der Angeklagte ihn überfallen hatte. Im Ermittlungsverfahren war er sich dessen zunächst anhand ihm vorgelegter Fotos nicht ganz sicher gewesen. Im vergangenen April war das bei einer Gegenüberstellung dann anders. Da bescheinigte er dem 24-jährigen Tatverdächtigen eine “auffallende Ähnlichkeit” mit einem der beiden Täter. Vor Gericht war er sich jetzt noch sicherer, “dass er es ist”. Vom Richter auf diese Entwicklung angesprochen, bemerkte der Wissenschafter: “Ich bin Historiker. Es ist mein Beruf mich zu erinnern.”

Im Zweifel für den Angeklagten

Der Freispruch hing an einem seidenen Faden – vier der acht Geschworenen ließen sich vom Angeklagten überzeugen, der sich “nicht schuldig” bekannt hatte.

Wäre nur ein Laienrichter mehr der Staatsanwältin Anja Oberkofler gefolgt, hätte dem 24-Jährigen eine Freiheitsstrafe zwischen zehn und 20 Jahren für den inkriminierten versuchten schweren Raub mit Dauerfolgen geblüht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab.

(APA/red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 12. Bezirk
  • Brutaler Raub in Wien-Meidling: Freispruch trotz DNA-Spur
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen