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Bruststiche für Freund in Favoriten: Zweieinhalb Jahre für Wienerin

Mit einem Messer ging eine Frau auf ihren Freund los
Mit einem Messer ging eine Frau auf ihren Freund los ©APA (Sujet)
Am Dienstag ist im Wiener Straflandesgericht eine 33 Jahre alte Wienerin zu zweieinhalb Jahren Haft - davon zehn Monaten unbedingt - verurteilt worden. Sie hatte ihren langjährigen Freund bei einer wüsten Messerattacke in Favoriten schwer verletzt - er ist seither ein Pflegefall.
Messerstiche in Favoriten

Die Angeklagte hatte am 21. September 2012 im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung “in alkoholgeschwängerter Atmosphäre” (Richter Gerald Wagner) in der gemeinsamen Wohnung in der Karplusgasse in Wien-Favoriten zu einem Küchenmesser gegriffen und dieses dem 31-Jährigen einmal in den Hals und zwei Mal in die Brust gerammt.

Folgen der Messer-Attacke in Favoriten

Danach wusch die Frau laut Anklage das Messer in der Spüle ab, verließ die Wohnung, klopfte beim Nachbarn an und behauptete, ihr Partner habe sich bei einem Streit selbst gestochen. Vor Gericht gab die Angeklagte nun an, sich an nichts mehr erinnern zu können.

Der 31-Jährige konnte zwar dank rascher ärztlicher Hilfe gerettet werden, ist seither aber ein Pflegefall. Die 13,5 Zentimeter lange Klinge hatte beidseitig die Brusthöhle eröffnet und beide Lungenflügel verletzt, das am Tatort Erste Hilfe leistende Rettungsteam dürfte nach Einschätzung des behandelnden Spitals bei der Behandlung eine Fehlintubation gesetzt haben. Infolge dessen kam es zu einer Sauerstoffunterversorgung des Gehirns, was bleibende, massive Hirnschäden bewirkte. Der Mann ist seither an den Rollstuhl gefesselt und kann nicht mehr sprechen. Seine Mutter musste zu seiner Sachwalterin bestellt werden.

Schwierige Beweislage bei Prozess in Wien

Da die Angeklagte Erinnerungslücken geltend machte und das Opfer für eine Zeugenaussage nicht zur Verfügung stand, hatte der Schöffensenat mit einer schwierigen Beweislage zu kämpfen.

Am Tatort sichergestellte Haarbüschel der Frau und Hämatome an ihrem Körper wertete das Gericht als Indizien, dass sie von ihrem Partner, mit dem sie 2006 eine Lebensgemeinschaft eingegangen war, womöglich verprügelt worden war, ehe sie das Messer gegen ihn richtete.

Notwehr ausgeschlossen

Für den vom Verteidiger beantragten Freispruch wegen Notwehr war nach Einschätzung des Senats aber kein Platz. “Es kann sein, dass der erste Stich als Notwehrhandlung gesetzt wurde. Aber dann kann man ihm nicht noch einmal in die Brust stechen”, stellte Richter Gerald Wagner fest.

Der Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist bereits rechtskräftig. Da die 33-Jährige seit dem Vorfall in U-Haft gesessen war und ihr diese Zeit auf den unbedingten Strafteil anzurechnen war, wurde sie noch am Dienstag auf freien Fuß gesetzt.

(apa/red)

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