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Brüssel droht Microsoft mit täglichem Bußgeld

Der weltgrößte Software-Hersteller Microsoft setzt der EU-Kommission zufolge die Auflagen im Kartellverfahren nicht um. Microsoft könnte bis zu 2 Mio. Euro Strafe pro Tag zahlen müssen.

Die EU-Kommission sieht anhaltende Verstöße von Microsoft gegen Kartell-Auflagen und droht dem US-Softwareriesen mit einer täglichen Millionenstrafe. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes gab dem weltgrößten Softwarehersteller am Donnerstag fünf Wochen Zeit, sich an die Vorgaben zu halten. Anderenfalls müsse Microsoft bis zu zwei Mio. Dollar (1,7 Mio. Euro) pro Tag Strafe zahlen, rückwirkend zum 15. Dezember. Microsoft bezeichnete die Drohung als ungerechtfertigt und kündigte umgehend Widerspruch an. Microsoft-Aktien eröffneten in einem freundlichen New Yorker Marktumfeld etwa 0,8 Prozent im Minus bei 26,51 Dollar.

Microsoft müsse die im März 2004 von der Kommission verhängten Vorgaben erfüllen und nicht ihre eigene Interpretation dieser Entscheidung, betonte ein Sprecher der Kommission. Vor einem Jahr waren die Auflagen in dem Kartellverfahren vom EU-Gericht Erster Instanz bestätigt worden. Dem Konzern war unter anderem zur Auflage gemacht worden, eine vollständige und genaue Beschreibung der Schnittstellen von Windows offen zu legen. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Software von Konkurrenten mit dem marktbeherrschendem Betriebssystem zusammenarbeiten kann.

Die von Microsoft bisher veröffentlichten Daten seien jedoch unvollständig und ungenau, befand nun die Kommission. Diese Ansicht werde von zwei Berichten des Treuhänders Neil Barrett bestätigt, der die Umsetzung der Auflagen überwacht und von Microsoft vorgeschlagen worden war. „Insgesamt betrachtet ist die Verwendung der bereitgestellten Unterlagen eine frustrierende, zeitaufwändige und am Ende nutzlose Aufgabe“, zitierte die Kommission aus dem Bericht Barretts.

„Ich habe Microsoft jede Gelegenheit gegeben, seine Verpflichtungen zu erfüllen“, erklärte Kroes. „Mir bleibt keine Alternative, als auf dem formellen Weg Microsoft zur Einhaltung zu zwingen.“ Ein Kommissionssprecher sagte, Microsoft könne eine Verlängerung der Fünf-Wochen-Frist beantragen und eine Anhörung fordern, die für alle Mitgliedsländer und andere Interessierte offen wäre. Dies werde die Umsetzung der angedrohten Strafe nicht verzögern, betonte er.

Ein Anwalt von Microsoft teilte mit, der Konzern werde alle Möglichkeiten ausschöpfen, gegen die Entscheidung vorzugehen. Man arbeite mit der Kommission zusammen und habe ihre Vorgaben erfüllt, sagte Brad Smith. Diese stelle jedoch immer neue Bedingungen. Er warnte zudem, die angeblich von der Kommission neu eingeforderte Veröffentlichung des Quellcodes an Rivalen könne dazu führen, dass Teile des Windows-Betriebssystems vervielfältigt würden.

„Das ist ein wichtiger und unbedingt notwendiger Schritt“, sagte dagegen ein Anwalt des Verbandes Siia, ein Zusammenschluss von Microsoft-Rivalen. „Es ist auf den Tag ein Jahr her, dass das Gericht der Ersten Instanz in Luxemburg Microsoft anwies, den Auflagen der Kommission Folge zu leisten und es wird höchste Zeit, dass sie das tun.“

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