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Brückensturz in NÖ: Prozess endet mit Schuldspruch für Studenten

Bei einem Raufhandel kam es zu dem Sturz von der Brücke.
Bei einem Raufhandel kam es zu dem Sturz von der Brücke. ©A29/Zeininger Architekten
Im Prozess um einen Brückensturz in Krems im Zuge einer nächtlichen Rauferei ist der ursprünglich des versuchten Mordes angeklagte Student (24) am Freitag am Landesgericht Krems der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu 720 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
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Er nahm das Urteil an, die Staatsanwältin meldete Nichtigkeit und Berufung an – somit ist keine Rechtskraft gegeben. Die Geschworenen waren mit einem umfangreichen Fragenkatalog in die Beratung geschickt worden. Das Strafausmaß wurde mit 180 Tagsätzen a vier Euro festgesetzt.

Der Deutsche hatte am 1. März dieses Jahres einen 21-jährigen in Niederösterreich über das Brückengeländer gestoßen, wodurch dieser schwer verletzt wurde. Die Geschworenen entschieden auch, dass er bei seiner Handlung das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschritten hatte. Auf fahrlässige Körperverletzung war bereits im ersten Verfahren im August entschieden worden, wonach der Richtersenat den Wahrspruch aussetzte.

Student bekannte sich nicht schuldig

In der zweitägigen Neuauflage des Prozesses hatte sich der Student nicht schuldig bekannt. Er schilderte, dass er nur seinem am Boden liegenden Freund, der in eine Rrauferei verwickelt war, zu Hilfe kommen wollte und der “erstbesten” Person in vollem Lauf einen Stoß versetzte. Alles habe sich in Sekunden abgespielt – zuvor war reichlich Alkohol geflossen. Er beteuerte, dass er niemanden verletzen wollte: “Hätte ich gewusst, dass das eine Brücke ist, hätte ich ihn nicht gestoßen.”

Der Deutsche war erst eine Woche vor dem verhängnisvollen Geschehen für ein Auslandssemester nach Krems gekommen. An jenem Abend war er mit einem Freund aus seiner Heimat zuerst in einem Lokal, wo dieser bereits mit mehrmals mit drei jungen Männern angeeckt hatte. Im Freien dann trafen die Gruppen dann wieder aufeinander. Laut Anklage soll der 24-Jährige das Opfer hochgehoben und über das Geländer sechs Meter hinunter geworfen haben. Zwei spanische Studentinnen sahen den Verletzten im Kremsfluss und zogen ihn aus dem seichten Wasser.

Brückensturz “nicht im Vollrausch”

Gerichtspsychiater Werner Brosch attestierte dem Beschuldigten am Freitag psychische Gesundheit. “Ein Vollrausch war nicht vorhanden”, der 24-Jährige also zurechnungsfähig, so Brosch. Der Angeklagte habe rückgerechnet rund 1,6 Promille – höchstens 2,3 – intus gehabt, er hatte laut Zeugen keine schweren Ausfälle, keinen Zungenschlag, und war aus psychiatrischer Sicht in der Lage zu erkennen, was er tat. Bei mittelschwerer Berauschung würden allgemein keine Erinnerungslücken vorliegen, sagte der Sachverständige.

Unfallchirurg Wolfgang Sebek berichtete von schweren Verletzungen des Opfers – an der Milz, am Schlüsselbein, Schädel und Brustkorb, sowie Prellungen und Schürfungen -, die vier Tage Intensivstation und dann stationären Aufenthalt erforderten, aber alle ausgeheilt seien. Dauerfolgen gebe es für den Waldviertler Studenten keine. Die Frage, ob ein derartiger Sturz aus sechs Metern Höhe tödlich sein kann, bejahte der Arzt.

(APA)

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