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Brigitte Bierlein wird Österreichs erste Bundeskanzlerin

Brigitte Bierlein ist die erste österreichische Bundeskanzlerin.
Brigitte Bierlein ist die erste österreichische Bundeskanzlerin. ©APA/Hans Punz
Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Brigitte Bierlein, wird die erste Bundeskanzlerin Österreichs. Dies gab Bundespräsident Van der Bellen heute in einer Pressekonferenz bekannt.
"Man habe sich auf Namen verständigt"

VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein wird Österreichs erste Bundeskanzlerin. Das gab Bundespräsident Alexander Van der Bellen Donnerstagnachmittag in einem Statement bekannt, nachdem er sich davon mit den Parlamentsparteien auf diese Personalie verständigt hatte.

Bierlein erhält jetzt den Auftrag zur Regierungsbildung. Das heißt, die übrigen Mitglieder des Übergangskabinetts stehen noch nicht fest. Bierleins Regierung wird die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung nach der Nationalratswahl im Herbst führen.

Brigitte Bierlein – Österreichs erste Kanzlerin

Die große Karriere kam spät, dann aber nachdrücklich. Zwei Jahre vor der Pension wurde Brigitte Bierlein im Vorjahr erste Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, nun wird sie Österreichs erste Regierungschefin. Die 69-Jährige wird dem bürgerlichen Lager zugerechnet. Dass sie ihre größten Karriereschritte – jenen zur Vizepräsidentin und später zur Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs jeweils unter schwarz- bzw. türkis-blauen Regierungen machte, ist kein Zufall. Der Wienerin werden gute Kontakte nicht nur zur ÖVP, sondern auch zur FPÖ nachgesagt. Parteimitglied ist sie allerdings nicht.

Eigentlich hatte sie ihre Laufbahn 2003 mit dem Vorrücken in den VfGH schon als gekrönt erachtet. Damals gestand sie einen “gewissen gesunden Ehrgeiz” ein, der gepaart mit “viel Spaß an der Arbeit” wohl auch nötig war, um sich als Frau in der früher stark männlich dominierten Welt der Juristen durchzusetzen.

In dieser Welt war die stets um ein elegantes Äußeres bemühte Juristin schon als Standesvertreterin nicht nur mit ihren fachlichen Qualifikation, sondern auch mit resolut-selbstbewusstem Auftreten und schnörkellos-geraden Ansagen aufgefallen. 1977 von den Richtern zu den Staatsanwälten gewechselt, engagierte sie sich in der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte – und wurde dort 2001 zur Präsidentin gewählt. Auf diese Funktion musste sie mit dem Eintritt in den VfGH verzichten. Vor dem Wechsel in das Höchstgericht war sie nicht weniger als zwölf Jahre Generalanwältin in der Generalprokuratur.

Brigitte Bierlein wird erste Bundeskanzlerin in Österreich

Nur ganz am Beginn war die gebürtige Wienerin nicht ganz so zielstrebig: 1949 als Tochter eines Beamten geboren, wollte sie eigentlich Kunst oder Architektur studieren. Die Mutter (die selbst eine Kunst-Ausbildung hatte) riet ihr ab, Bierlein entschied sich für Jus – und ab diesem Moment ging es geradeaus nach oben: In nur vier Jahren absolvierte sie das Studium, mit 26 legte sie die Richteramtsprüfung ab, mit 28 Jahren wurde sie zur Staatsanwältin ernannt, mit 41 Generalanwältin, 2003 Vizepräsidentin am VfGH und am 1. Jänner 2018 dessen Leiterin. Dass sie jetzt allenfalls über ihren Nachfolger mitbestimmen könnte, ist nicht ganz unheikel.

Für Familie blieb der Wienerin keine Zeit, sie hätte es sich nicht vorstellen können, Job und Kinder unter einen Hut zu bringen, sagte Bierlein in Interviews. In ihrer Freizeit besucht Bierlein gerne Vernissagen und Ausstellungen, sowie – wenn es die Zeit zulässt – Oper und Theater. Auch sammelt sie Kunst, hat etwa einen (Josef) Mikl zu hause hängen. Nur am Rande mit Kultur zu tun hat, dass sie erst vor kurzem zur Leiterin der Sonderkommission zum Skandal in der Wiener Ballett-Akademie bestellt wurde.

Zur Person: Brigitte Bierlein, geboren am 25. Juni 1949 in Wien, Lebenspartnerschaft, keine Kinder. 1971 zur Dr. jur. promoviert, 1975 Richteramtsprüfung, Richterin am Bezirksgericht Innere Stadt und am Strafbezirksgericht Wien, ab 1977 Staatsanwältin, 1986 Wechsel in die Oberstaatsanwaltschaft Wien, 1987 Strafrechtssektion im Justizministerium, dann wieder OStA. 1990 bis 2002 Generalanwältin in der Generalprokuratur. 1995 Vorstandsmitglied, von 2001 bis 2003 Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte. 2003 Vizepräsidentin, seit 1. Jänner 2018 intermistische Leiterin des VfGH.

Bierlein dürfte kürzest dienende Kanzlerin der Zweiten Republik werden

Die neue Kanzlerin Brigitte Bierlein dürfte wohl die kürzest dienende der Zweiten Republik werden, ist ihr politisches Ablaufdatum mit der Regierungsbildung im kommenden Herbst doch schon vorgegeben. Weiters bemerkenswert: erstmals kommt eine Frau zum Zug und erstmals jemand parteifreier.

Insgesamt ist es seit Kriegsende die 14. Persönlichkeit an der Regierungsspitze, wenn man einmal von Hartwig Löger (ÖVP) absieht, der die Geschäfte in den vergangenen Tagen nur vorübergehend führte. Sieben der bisherigen Kanzler waren rot, sechs schwarz bzw. türkis. Am Längsten im Amt war Bruno Kreisky (SPÖ), nämlich gleich 4.781 Tage. Die wenigsten Kanzlertag zumindest bis jetzt kann Sebastian Kurz (ÖVP) mit 525 aufweisen. Nicht viel besser erging es seinem Vorgänger Christian Kern mit 580.

Van der Bellen: “Vertrauensregierung”

Van der Bellen nannte die Bildung einer “Vertrauensregierung” als sein Ziel. Für die bisherige VfGH-Präsidentin war er voll des Lobes. Sie sei einmal als “stets die erste” charakterisiert worden. “Sie wird wieder die erste sein, nämlich die erste Bundeskanzlerin der Republik Österreich”, sagte der Bundespräsident.Er habe ein Person gesucht, die über umfassendes Wissen verfüge und von der der sorgfältigste Umgang mit der Bundesverfassung zu erwarten sei; jemand, die in den kommenden Monaten die Geschicke der Republik nach innen und außen lenken könne.

“Und wer wäre dafür besser geeignet als die oberste Hüterin der österreichischen Bundesverfassung?”, frage Van der Bellen: “Meine Damen und Herren, ich beauftrage somit Frau Präsidentin Bierlein mit der Bildung einer Bundesregierung.”

Sie werde ihm nun Vorschläge für Kandidaten für die einzelnen Ressorts machen, und nach seiner Zustimmung zu diesen Personen werde er diese – wie auch Bierlein selbst als Bundeskanzlerin – zu ernennen haben. Es solle sich um “erfahrene Beamte mit ausgezeichnetem Expertenwissen” handeln, betonte er. Diese Bundesregierung werde dann im Amt sein, bis es nach den Nationalratswahlen im Herbst eine neue Bundesregierung gebe.

Bierlein zeigte sich bei ihrer Vorstellung durch Van der Bellen stolz, von der Größe der Aufgabe aber durchaus auch beeindruckt. “Das ist jetzt für Sie sicher überraschend, für mich ist es das auch.” Als der Bundespräsident sie gefragt habe, sei sie zunächst sprachlos gewesen und habe sich einige Stunden Bedenkzeit erbeten.

Neue Bundeskanzlerin will gegenseitige Vertrauen stärken

Dann sei sie zum dem Schluss gelangt, “zum Wohl der Republik Österreich diese doch sehr verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen”. Sie wolle in der Folge ein Kabinett vorschlagen, das über die fachliche Expertise und politische Sensibilität verfüge, um die Amtsgeschäfte verlässlich und im Sinne der Menschen im Lande zu führen.

Bierlein sprach vom gegenseitigen Vertrauensaufbau, zuvor hatte das auch schon der Bundespräsident getan. Er habe Gespräche mit allen Parteien geführt und hoffe auf eine weitere Verbesserung und Intensivierung des Dialogs, so Van der Bellen. “Auch wenn es den Parteien gegenwärtig nicht ganz leicht fällt, einander zu vertrauen, so hoffe ich doch, dass sie dieser Regierung in den nächsten Monaten das notwendige Vertrauen entgegenbringen.”

Bundesregierung soll “miteinander für Österreich arbeiten”

Die Bildung einer Bundesregierung nach der Wahl, “die miteinander für Österreich arbeitet”, sei das Ziel. Das Ansehen Österreichs in Europa und Welt solle vollständig wiederhergestellt werden, “und damit wieder das Bild eines sympathischen und im besten Sinne selbstbewussten Österreichs im besten Sinne des Wortes im Herzen Europas”, so der Bundespräsident.

Einmal mehr lobte er die Regelungen der Bundesverfassung, die als “Betriebssystem unserer Demokratie” klare Vorgaben mache, was zu tun sei. Von der Übergangsregierung erwartet sich Van der Bellen keine großen, nachhaltigen Gesetzesinitiativen, sonder eine “gute, wohlgeordnete Verwaltung der Staatsgeschäfte”, betonte er.

(APA/Red)

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