Innsbruck. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Psychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem 25-Jährigen in ihrem Gutachten eine schwerstgradige Störung, weshalb er zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig gewesen sei. Sie stellte außerdem eine schlechte Prognose für seine Zukunft aus. Der Afghane soll den jungen Vorarlberger völlig unvermittelt und plötzlich in den Hals gestochen haben. Danach flüchtete er, konnte jedoch wenig später ausgeforscht und festgenommen werden.
Angeklagter betritt den Gerichtssaal
Schlechte Zukunftsprognose für mutmaßlichen Täter
"Es war eine der denkwürdigsten Untersuchungen, die ich jemals durchgeführt habe", mit diesen Worten begann Psychiaterin Adelheid Kastner die Erörterung ihres Gutachtens zu dem 25-Jährigen. Sie habe überhaupt nicht zu ihm durchdringen können. Die Psychiaterin attestierte dem Afghanen eine schwerstgradige Störung und die Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt.
Der 25-Jährige sei mit einem Maturazeugnis und dem Bibliotheksausweis einer Universität 2015 nach Österreich gekommen. In der Asylunterkunft, in die er kam, sei er zunächst als sehr angenehm empfunden worden. "2016 hat er sich dann aber dramatisch verändert und war nicht wiederzuerkennen", sagte Kastner. Er zog sich zurück, brach alle Kontakte ab und war nicht mehr selbstversorgungsfähig.
Starr auf Sessel gesessen
Zwei Mitbewohner hätten ihn damals, nachdem er laut der Psychiaterin zwei Tage lang starr auf einem Sessel gesessen hatte, in die Klinik gebracht. Dort habe aber niemand seine Krankheit erkannt und man habe ihn wieder heimgeschickt. Zu diesem Zeitpunkt dürfte der 25-Jährige aber bereits an Schizophrenie erkrankt gewesen sein. Eine Krankheit, die laut Kastner ohne Auslöser und ohne Anlass auftritt. Logisches Denken ist mit dieser Krankheit nicht mehr möglich. "Es tritt eine Minderung der Hirnsubstanz auf", erklärte die Psychiaterin. Man könne nicht mehr zu ihm durchdringen, sich nicht mehr mit ihm unterhalten. "Bei meiner Untersuchung hat er einfach lauthals gelacht", erzählte Kastner.
Behandlung kaum möglich
Eine Behandlung sei kaum möglich. Deshalb stellte Kastner dem Afghanen auch eine schlechte Prognose für die Zukunft aus. Er sei derzeit im Klinikum Hall in Behandlung, sein Zustand habe sich in den vergangenen sechs Monaten aber nicht verbessert. "Es ist zu befürchten, dass sich sein Zustand trotz Behandlung nicht verändert", meinte Kastner. Von ihm gehe eine hohe Gefahr aus, da unmittelbare und spontane Aggressionshandlungen zum Krankheitsbild gehören. "Die einzige Möglichkeit andere vor ihm zu schützen, besteht darin, ihn in eine Anstalt einzuweisen", so die Psychiaterin.
Hals des Opfers durchstochen
Gerichtsmediziner Walter Rabl erklärte indes, dass der Hals des Opfers durchstochen worden sei. Dabei sei eine Vene vollständig durchgeschnitten und auch die Luftröhre verletzt worden. "Die Todesursache ist Blutverlust und Bluteinatmung", sagte der Gerichtsmediziner. Das Opfer sei bereits klinisch Tod gewesen, als es in die Klinik eingeliefert wurde.
(APA)