Mit einer Patientenverfügung wird eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg abgelehnt. Diese Erklärung soll für den Fall gelten, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann. Aus einer aktuellen Studie geht hervor, dass die Patientenverfügung unter den Österreichern zwar bekannt ist, aber nur rund vier Prozent tatsächlich eine solche für sich errichtet haben. Unter anderem mangelt es demnach an Information.
Es gebe ein Informationsdefizit, räumte Brandstetter vor Journalisten ein. Man sei diesbezüglich in Gesprächen mit den Kammern der betroffenen Berufe. “Da wird sich was tun.”
Man müsse sich die Ursachen für die geringen Inanspruchnahmen der Möglichkeit anschauen, meinte auch Oberhauser. Sie wisse aus einem Gespräch mit Notaren, dass viele die Entscheidungen am Ende des Lebens lieber einem Angehörigen übertragen wollen. Wichtig sei jedenfalls, dass die Bevölkerung über alle Möglichkeiten informiert sei.