Vor der Küste von Kalifornien sind in der Nacht auf Montag wohl an die 30 Taucher auf einem Ausflugsboot verstorben, als sie im Schlaf von den Flammen überrascht wurden. Gerade einmal fünf Besatzungsmitglieder konnten sich retten, für die Passagiere unter Deck kam trotz einem Großaufgebot der Feuerwehr jede Hilfe zu spät.
Feuerlöscher für fast jedes Boot
Der Brandschutz für Boote auf dem Bodensee werden in der Schiffstechnikverordnung geregelt, auf Basis von EU-Verordnungen. Grundsätzlich gilt, sobald ein Boot patentpflichtig ist, sei auch ein Feuerlöscher vorgeschrieben, betont man vonseiten der Seepolizei Hard. Dies ist der Fall, sobald ein Boot beispielsweise über eine Heizung oder Küche verfügt oder eine entsprechende Motorisierung von über 6 PS.
Strenge Vorgaben für große Boote
Strenger sind die Vorgaben für Großboote oder Passagierboote für mehr als 12 Personen, wie jenes in Kalifornien. Hier sind tragbare Feuerlöscher sowohl im Steuerhaus und bei den Eingängen zu Wohn-, Koch-, Heiz- und Kühlräumen vorgesehen. Ähnliches gilt für Maschinen- und Kesselräume.
Feuerhydranten auf Fahrgastboote
Ausführliche Vorschriften gibt es außerdem zu Feuerlöschanlagen und den baulichen Vorgaben, von Material bis Art der Brandschotten. Trennwände von kritischen Räumen müssen meist mindestens eine Stunde dem Feuer standhalten, für Fahrgastschiffe sind sogar Feuerhydrantensysteme vorgeschrieben.
Feuerwehrboot Föhn
Die Vorarlberger Feuerwehr ist auf dem Bodensee durch das flachwassertaugliche Arbeitsboot Föhn vertreten, stationiert bei der Feuerwehr Hard. Ausgerüstet ist das Boot mit einer Löschanlage mit einer Leistung von 6.000 Liter pro Minute. Unterstützt wird es durch ein Bregenzer Feuerwehr-Boot. Jährlich finden entweder internationale oder nationale Übungen am Bodensee statt, erklärt Feuerwehrkommandant Christian Medwed aus Hard. Zu den Übungsszenarien gehören auch Brandeinsätze auf dem See.
(Red.)