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BP-Wahl: Nächste Woche geht es richtig los

Unterstützungserklärungen können ab dem 9. August beim Gemeindeamt bestätigt werden
Unterstützungserklärungen können ab dem 9. August beim Gemeindeamt bestätigt werden ©APA
Die Kandidaten für die Bundespräsidentschaftswahl am 9. Oktober sind weitgehend in Stellung gebracht, einige Hofburgbewerber sammeln bereits Spenden.
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Manche Kandidaten bemühen sich auch schon darum, ihre Anhänger zur Unterzeichnung von Unterstützungserklärungen zu motivieren. Gestartet wird dieser Vorgang mit dem "Stichtag" am 9. August - ab dann können Unterstützungserklärungen in den Gemeinden bestätigt werden.

6.000 Unterstützungserklärungen

Um auf den Stimmzettel für die Präsidentschaftswahl zu kommen, ist nicht nur das Erreichen des 35. Lebensjahrs am Wahltag sowie die österreichische Staatsbürgerschaft des Kandidaten Voraussetzung, sondern auch die Vorlage von 6.000 Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten.

Unterschrift im Gemeindeamt

Die Unterstützer müssen persönlich auf das Gemeindeamt gehen - dort wird dann bestätigt, dass sie am sogenannten "Stichtag" wahlberechtigt waren. Der "Stichtag" ist der 61. Tag vor der Wahl - und damit der 9. August. An diesem Datum fällt auch der Startschuss zum Sammeln der Unterstützungserklärungen - vorher kann man keine Erklärungen am Gemeindeamt beglaubigen lassen. Die unterschriebenen Unterstützungserklärungen müssen dann entweder per Post oder auf anderem Weg an den sogenannten Zustellungsbevollmächtigten des jeweiligen Kandidaten überbracht werden. Bei der Bundeswahlbehörde müssen die Erklärungen spätestens beim "Einreichschluss" am 2. September (17 Uhr) vorgelegt werden (gemeinsam mit dem Wahlvorschlag sowie einem Kostenbeitrag in Höhe von 3.600 Euro). Es gibt aber auch eine kleine Nachfrist - und zwar voraussichtlich bis zum darauffolgenden Dienstag (6. September, Mitternacht). Auslandsösterreicher können ihre Unterstützungserklärung vor einer Vertretungsbehörde unterschreiben (und dann dem Wahlwerbenden zukommen lassen).

Wie viele Unterstützer (über 6.000) ein Kandidat hat oder wann er seinen Wahlvorschlag einreicht, hat - abgesehen von einem erhofften "Werbewert" - keine Auswirkungen. Denn die Reihung am Stimmzettel erfolgt bei der Bundespräsidentenwahl nach dem Alphabet.

Kandidat Van der Bellen

Kandidat "Marco Pogo"

Kandidat Rosenkranz

8. September wichtiger Stichtag

Anfang September haben die Wahlbehörden dann viel zu tun. Die Bundeswahlbehörde muss die Wahlvorschläge prüfen, um sie gesetzeskonform am 31. Tag vor der Wahl, also 8. September, abzuschließen und zu veröffentlichen. Damit stehen die Kandidaten dann fest. Ebenfalls von der Behörde wird dann der amtliche Wahlzettel festgelegt. Der Druck (und der Versand der Wahlkarten) startet dann einige Tage später.

Ebenfalls am 8. September ist der letzte Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in den Gemeinden - und einen Tag später müssen die Gemeindewahlbehörden die Sprengel, Wahllokale samt Öffnungszeiten und die Verbotszonen festsetzen und verlautbaren.

Wahlkarten-Versand ab 13. September

Nach Vorliegen der entsprechen den Drucksorte sowie der amtlichen Stimmzettel beginnt die "amtswegige Übermittlung" der Wahlkarten an Auslandsösterreicher, die ein "Abo" beantragt haben - laut Wahlkalender startet dies am 13. September.

Wer sonst per Briefwahl wählen will, muss eine Wahlkarte bei der Gemeinde beantragen. Möglich ist dies schon seit der Ausschreibung der Wahl (7. Juli) - und noch bis in die Woche vor der Wahl. Schriftlich kann man eine Wahlkarte bis zum Mittwoch vor der Wahl (5. Oktober) beantragen, mündlich bis zum Freitag vor dem Wahltag (12 Uhr). Zu beachten ist, dass die Briefwahlstimmen spätestens am Wahltag, also am 9. Oktober, 17.00 Uhr bei den Bezirkswahlbehörden eingelangt sein müssen.

Beschwerden bis 20. September möglich

Wer wo seine Stimme abgeben darf, steht im Detail nach dem 20. September fest. Spätestens an diesem Tag muss das Bundesverwaltungsgericht über Beschwerden gegen falsche oder fehlende Eintragungen in die Wählerverzeichnisse entscheiden - dann werden diese durch die Wahlbehörde am 23. September richtiggestellt und abgeschlossen. Zuvor können sich Wahlberechtigte (etwa vor Kurzem umgezogene) erkundigen ob sie richtig eingetragen sind: Dazu werden die Wählerverzeichnisse ab 30. August in den Gemeindeämtern aufgelegt und ab 1. September in größeren Gemeinden (zwingend ab 10.000 Einwohnern) in den Häusern ausgehängt. Dagegen ist zunächst ein Berichtigungsantrag möglich. Missfällt einem die Entscheidung darüber, kann eine - bei der Gemeinde einzureichende - Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Die vorläufige Zahl der Wahlberechtigten wird man am 29. August veröffentlicht. Die endgültige Zahl wird dann (nach allfälligen Berichtigungen) am Freitag vor der Wahl kundgegeben.

(APA)

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