AA

BP-Wahl: Anfechtungen häufig, Wiederholungen vergleichsweise selten

In kleinerem Ausmaß wurden schon Wahlgänge wiederholt.
In kleinerem Ausmaß wurden schon Wahlgänge wiederholt. ©APA/Hochmuth/Archiv
Ein lockerer Umgang mit Wahlkarten führte schon einige Male zur Wiederholung einzelner Wahlgänge. Auf Bundesebene war das zuletzt nach der Nationalratswahl 1995 der Fall. Auswirkungen hatten die erneuten Urnengänge nur in den Gemeinden. Auch in Salzburg musste schon mal wiederholt werden. Ein Überblick. 
Die Chancen der FPÖ
FPÖ ficht Ergebnis an

Wahlanfechtungen wie jene der FPÖ am Mittwoch sind recht häufig, zu Wahlwiederholungen kommt es vergleichsweise selten. Mehr wurden es mit Einführung der Briefwahl. Auf Gemeindeebene mussten einige Wahlen wegen der lockeren Ausgabe von Wahlkarten wiederholt werden; dies hat zur Verschärfung der Bestimmungen geführt. Im Herbst 2015 musste dennoch die Bürgermeisterkür in Hohenems und Bludenz wiederholt werden.

Hohenems: FPÖ überholt bei Wiederholung ÖVP

In Hohenems war die FPÖ mit ihrer Anfechtung doppelt erfolgreich: Der VfGH ordnete die Wiederholung an und bei dieser setzte sich dann doch FPÖ-Kandidat Dieter Egger vor Richard Amann (ÖVP) durch. Der Grund für die Aufhebung war, dass Wahlkarten für Familienangehörige beantragt und ausgefolgt wurden sowie eine “Sammelbestellung” für Heimbewohner vorgenommen wurde. In Bludenz musste noch einmal gewählt werden, weil Parteifunktionäre Wahlkarten für andere Personen beantragten und ausstellten. Dort blieb aber auch in der zweiten Runde ÖVP-Bürgermeister Mandi Katzenmayer vor SPÖ-Herausforderer Mario Leiter.

Wahlkarten auf telefonische Anforderung ausgegeben

Besser lief es für die SPÖ 2011 in Lienz: Dort wurde in der Wiederholungswahl ihre Kandidatin Elisabeth Blanik doch noch Bürgermeisterin; der VfGH hatte diese wegen der Ausgabe von Wahlkarten auf telefonischen Antrag (ohne Feststellung der Identität) angeordnet.

Wegen ähnlich lockerer Wahlkarten-Ausgabe musste im Jänner 2011 der Gemeinderat in der Waldviertler Gemeinde Altmelon noch einmal gekürt werden. Strafgerichtlich verurteilt wurde der Unterrabnitzer Bürgermeister wegen der Fälschung von Wahlkarten bei der burgenländischen Landtagswahl 2010. Angefochten wurde diese Wahl nicht.

Gesetze für Wahlkarten verschärft

Auf die Unregelmäßigkeiten bei den Wahlkarten reagierte der Gesetzgeber mit der Verschärfung der Bestimmungen. In den Wahlordnungen wurde dezidiert festgeschrieben, dass entweder beim Antrag oder bei der Ausfolgung die Identität des Wahlberechtigten zwingend nachzuweisen ist und telefonische Anträge nicht erlaubt sind.

Nicht nur der Umgang mit Wahlkarten, auch die – seit 2008 erlaubte – Möglichkeit der Briefwahl wurde als solche schon in so mancher Wahlanfechtung bemängelt. Seit der Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlage dafür (2008) allerdings erfolglos: Anders als zuvor sieht der VfGH die Briefwahl jetzt als verfassungskonforme Erleichterung der Ausübung des Wahlrechts. Die persönliche und geheime Stimmabgabe sei durch hinreichende Vorkehrungen gesichert, hieß es etwa 2014 als Antwort auf die (insgesamt erfolglose) Anfechtung der Liste EU-STOP.

Wahlakt in Neumarkt unverschlossen

Briefwahl und Wahlkarten sind freilich nicht die einzigen Gründe für Wahlwiederholungen. In Neumarkt am Wallersee (Salzburg) hätte 2014 der Bürgermeister zweimal gewählt werden müssen, weil der Wahlakt unverschlossen aufbewahrt worden war – aber die SPÖ hatte in der Anfechtung nur Korrektur und nicht Neuwahl beantragt.

Hier mussten Wahlgänge und Zählungen wiederholt werden

Schlampiger Umgang mit Wahlakten (sie wurden nicht versiegelt vorgelegt und gelagert) führte 2000 zur Aufhebung der Gemeindevertretungswahlen in Bludenz; Feldkirch musste im selben Jahr noch einmal an die Urnen rufen, weil in den Wahlzellen nicht, wie vorgeschrieben, zusätzliche Stimmzettel auflagen. Die Gemeinderatswahl in Baden bei Wien wurde 2015 teilweise (in einigen Sprengeln) noch einmal durchgeführt, weil es doppelte Stimmabgaben mit amtlichen und (den in Niederösterreich erlaubten) privaten Stimmzetteln gab. In der Kärntner Gemeinde Sittersdorf kam es 2015 zur zweiten Auflage der Bürgermeister-Stichwahl, weil der SPÖ-Gemeindechef kurz vor dem Urnengang Eigenwerbung samt Angriffen auf seinen Konkurrenten in Form einer “amtlichen Mitteilung” versandt hatte.

Nicht die Wiederholung der Wahl, sondern jene der Auszählung ordnete der VfGH 1999 bei der Tiroler Landtagswahl für Innsbruck an: ÖVP, FPÖ und LIF hatten die Wahl wegen eines “Auszählungschaos” – mit verschiedenen Ergebnissen bei mehreren Durchgängen und unüberprüfbarer Trennung von gültig/ungültig – angefochten. Die neue Auszählung brachte die ÖVP um die absolute Mehrheit im Landtag.

NR-Wahl 1995: Wahlwiederholung in zwei Gemeinden

Auf Bundesebene wurde in den letzten Jahrzehnten nur eine Wahl erfolgreich angefochten – die Nationalratswahl 1995. Auch sie musste nur zu einem kleinen Teil, in der Gemeinde Donnerskirchen (Burgenland) und im Wahlsprengel Zwei der Tiroler Gemeinde Reutte, wiederholt werden – allerdings mit dem Ergebnis, dass die ÖVP ein Mandat an die FPÖ verlor. Dabei hatte die Stimmabgabe der ÖVP-Familienministerin Sonja Moser in ihrer Heimatgemeinde Reutte – in der sie aber nicht wahlberechtigt war – zur dortigen Wiederholung geführt. In Donnerskirchen waren falsche Stimmzettel (die für einen anderen Regionalwahlkreis bestimmt waren) verwendet worden.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Flachgau
  • BP-Wahl: Anfechtungen häufig, Wiederholungen vergleichsweise selten
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen