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BP-Wahl 2016: FPÖ-Klage auf Schadenersatz abgewiesen

Die Schadenersatz-Klage der FPÖ wurde abgewiesen.
Die Schadenersatz-Klage der FPÖ wurde abgewiesen. ©APA
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat - wie angekündigt - die Schadenersatz-Klage der FPÖ gegen die Republik wegen Verstößen gegen Wahlvorschriften bei der vergangenen Bundespräsidentenwahl abgewiesen.

Das teilte das Landesgericht für Zivilrechtssachen am Mittwoch mit. Die FPÖ wird gegen das Urteil Berufung einlegen, kündigte Anwalt Dieter Böhmdorfer im Gespräch mit der APA an. Der Prozess selbst war bereits am 5. April über die Bühne gegangen. Berufen werden kann gegen das Urteil erster Instanz beim Oberlandesgericht Wien.

(APA)

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