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Bordellbetreiber angeschossen: Prozess in Wiener Neustadt

NÖ Barbesitzer angeschossen: Prozess in Wiener Neustadt
NÖ Barbesitzer angeschossen: Prozess in Wiener Neustadt ©APA (Sujet)
Am Landesgericht Wiener Neustadt wird ein Prozess gegen einen 54-jährigen Mann fotgesetzt. Ihm wird vorgeworfen einen Bordellbetreiber angeschossen zu haben.

Am Donnerstag, den 8. November wird der Prozess gegen einen 54-Jährigen fortgesetzt, der vor einem Jahr einen Bordellbetreiber in Theresienfeld in Niederösterreich schwer verletzt und zuvor seine Ehefrau und eine Prostituierte geschlagen hatte.

Der Angeklagte bekannte sich der Körperverletzung schuldig, nicht aber des versuchten Mordes.

Bordellbetreiber in Niederösterreich angeschossen

Er habe geschossen, weil er Angst gehabt hatte, das Etablissement nicht verlassen zu können – der 37-jährige Barbesitzer hatte ihn zur Rede stellen wollen, weil er einer Prostituierten nach einer “Liebesstunde” mehrere Schläge versetzt hatte. Zu Verhandlungsbeginn im September hatte sich der gelernte Tischler noch damit verantwortet, dass er nach dem Streit mit der Frau eigentlich Selbstmord begehen wollte, wozu ihm jedoch der Mut gefehlt habe. Deshalb hätte er den Lokalchef provozieren wollen, auf ihn zu schießen – dieser hatte aber gar keine Waffe. Zum Tatzeitpunkt hatte der Beschuldigte 2,1 Promille.

Dreimal hatte der 54-Jährige mit seinem – legal besessenen – Revolver abgedrückt. Ein Schuss traf das Opfer in den Bauch und durchbohrte den Dünndarm. Dem medizinischen Gutachten zufolge wurde ein Nerv nahezu völlig durchtrennt, was eine Nervenlähmung am rechten Oberschenkel zur Folge hatte. Obwohl vor drei Monaten ein Nerv implantiert wurde, trat keine wesentliche Verbesserung ein – die anhaltende Einschränkung des Gehvermögens und Beugevermögens der Hüfte stellt eine andauernde Verletzungsfolge dar: Der Mann muss permanent Krücken benutzen.

Angeklagter bekennt sich der Körperverletzung schuldig

Im Schlussvortrag erläuterte die Staatsanwältin, dass der Arbeitslose am 24. November 2011 in Rage geraten war, als er entdeckte, dass seine berufstätige Frau ihr selbst verdientes Geld veranlagt hatte, ohne ihn zu fragen. Es kam zum handgreiflichen Streit – die mittlerweile geschiedene Ehefrau flüchtete aus der Wohnung. Danach nahm der Mann nach seinen Angaben seinen Revolver und spielte auf einer Parkbank russisches Roulette, ehe er sich in das Bordell begab.

Der Prostituierten zufolge habe er überhaupt nicht betrunken gewirkt – nach eigenen Angaben sei er in dem Zimmer eingeschlafen. Jedenfalls wollte die Frau ihm helfen, die Schuhe anzuziehen, worauf er auf sie einschlug. Als der Lokalchef ihm deshalb Vorhalte machte, zog der Mann den Revolver aus der Jackentasche und richtete ihn – mehreren Augenzeugen zufolge – aus 50 Zentimetern Nähe definitiv gegen den Oberkörper des 37-Jährigen. Dieser dürfte bereits vom ersten Schuss getroffen worden sein. Dass der Bauchschuss mit einer Faustfeuerwaffe mit Kaliber 357 nicht tödlich endete, sei Glück gewesen, die Erzählung des Beschuldigten, auf den Boden gezielt zu haben, unglaubwürdig, erklärte die Staatsanwältin.

(Red./APA)

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