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Bluttat in Gerasdorf: Erster Prozess am 8. April

Am 4. Juli 2020 kam es zu der Bluttat in Gerasdorf.
Am 4. Juli 2020 kam es zu der Bluttat in Gerasdorf. ©APA/HERBERT P. OCZERET
Am 8. April wird der erste Prozess nach der Bluttat in Gerasdorf stattfinden. Auf der Anklagebank wird der Leibwächter des erschossenen Videobloggers Mamichan U. alias Martin B. sitzen.
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In Korneuburg geht am 8. April der erste Prozess im Zusammenhang mit der aufsehenerregenden Bluttat in Gerasdorf (Bezirk Korneuburg) vom Juli des Vorjahres in Szene. Wegen versuchten Mordes verantworten muss sich jener 37-Jährige, der als Leibwächter des erschossenen Videobloggers Mamichan U. alias Martin B. fungiert hatte. Ahmed A. wird vorgeworfen, er habe auf den flüchtenden mutmaßlichen Mörder schießen wollen, nachdem dieser Martin B. getötet hatte.

Prozess unter besonderen Vorkehrungsmaßnahmen

Im Rahmen der Hauptverhandlung wird jedenfalls der Angeklagte einvernommen, teilte das Landesgericht am Donnerstag in einer Aussendung mit. Der Prozess wird unter besonderen Vorkehrungsmaßnahmen ablaufen. Begründet wurde dies mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten und der "Sicherung eines ungestörten Verfahrens". Für Medienvertreter wird etwa nur eine beschränkte Anzahl von sechs Sitzplätzen zur Verfügung stehen.

Die Anklage umfasst neben versuchtem Mord auch unbefugten Besitz von Schusswaffen, Urkundenunterdrückung sowie fortgesetzte Gewaltausübung. Ebenfalls angeführt wird ein Verstoß gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes.

Pistole des Angeklagten war defekt

Dass der 37-Jährige am Abend des 4. Juli 2020 letztlich nicht auf den mutmaßliche Mörder von Martin B., Sar-Ali A., geschossen hat, ist laut Anklageschrift einem Waffenproblem geschuldet. Als der Beschuldigte den Abzug seiner Tokarev M57, die ihm Martin B. illegal besorgt hatte, betätigte, brach kein Schuss. Wie sich später bei einer ballistischen Untersuchung der Pistole zeigte, war die erste Patrone durchfeuchtet und defekt.

Ahmed A. zog daraufhin den Schlitten der Waffe nach hinten, um diese erneut durchzuladen, doch dabei verkeilte sich die erste Patrone im Lauf und machte die Pistole vollends unbrauchbar. Sar-Ali A. flüchtete vom Tatort, wurde jedoch wenige Stunden später in Linz festgenommen. Für Ahmed A. klickten dagegen noch an Ort und Stelle die Handschellen, wobei der 37-Jährige der Polizei die defekte Faustfeuerwaffe aushändigte.

Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang

Im Fall einer Verurteilung droht dem russischen Staatsangehörigen eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang. Der Beschuldigte hat bisher erklärt, er habe dem Mann, der seinen Freund erschossen haben soll, nicht nach dem Leben getrachtet. In der Anklage wird diese Darstellung allerdings als "absolut unglaubwürdig" bezeichnet.

Eine Anklage gegen den mutmaßlichen Todesschützen Sar-Ali A. ist noch nicht absehbar. Die Ermittlungen wegen Mordes seien noch nicht abgeschlossen, sagte Friedrich Köhl, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, am Donnerstag zur APA.

(APA/Red)

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