Bludenzer Narren gegen Groß-Wagen
Die 24 Faschingsgilden und Özünfte sprachen sich einstimmig für die neuen Umzugsrichtlinien aus. Ein Schwerpunkt ist die Vorrangstellung von Fußgruppen gegenüber Narrenwagen. Weiters dürfen nur noch Wagen bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mitfahren. Ausnahmen gibt es nur in Einzelfällen.
Sicherheitsaspekt
Die Initiative für diese Richtlinien ist auch von der Funkenzunft Bludenz ausgegangen. In Zusammenarbeit mit der Stadt sind beim Jöri-Jöri-Umzug schon seit Jahren Beschränkungen für die Teilnehmer eingeführt worden, so Zunftmeister Toni Kuthan. Mit diesen Regeln wollen wir den gehäuft auftretenden Problemen durch Alkohol, Lärm und übergroße Wagen entgegenwirken. Was auch von der Polizei begrüßt wird. Denn Alkohol ist gerade bei Jugendlichen ein großes Problem, so Wilfried Dönz vom Polizeikommando.
Umzugsrichtlinien
- Fußgruppen haben absoluten Vorrang vor Wagengruppen.
- Fasnatwagen sind mit 3,5 Tonnen beschränkt und dürfen keine Überbreiten aufweisen.
- Der Lärmpegel elektrischer Musikanlagen wird mit 80 Dezibel festgelegt.
- Der Verkauf von alkoholischen Getränken vor, während und nach einem Umzug vom Wagen herab an die Zuschauer ist absolut nicht erwünscht.