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Blockade mit juristischen Folgen

Am 6. Mai blockierten vom ÖGB organisierte Demonstranten die Auslieferung der Tageszeitungen des Vorarlberger Medienhauses ("VN" & "NEUE").

„VN“ und NEUE wurden per Hubschrauber zu den Abonnenten gebracht. Am Donnerstag kam es zum ersten Gerichtstermin.

Zur Vorgeschichte: Die Gewerkschaft Durck und Papier hatte zu Streikmaßnahmen aufgerufen. In ganz Österreich sollten am 7. Mai keine Zeitungen erscheinen. Grund: die Unzufriedenheit über die geplante Pensionsreform. Die Belegschaft des Vorarlberger Medienhauses war gegen Steik. Einstimmig. Schließlich – so die Argumentation der Mitarbeiter – hätte dieser Streik Abonnenten und Inseratenkunden getroffen und damit sein Ziel verfehlt.

Somit wurde im Medienhaus gearbeitet, geschrieben und die Zeitungen gedruckt. Doch als es ans Ausliefern ging, blockierten Demonstranten die Ausfahrt. Es gab kein Durchkommen. Die Zeitungen stapelten sich in der Druckerei. Es schien, als würde es auch im Ländle keine Zeitungen geben. Doch dann packten alle mit an. Hubschrauber wurden angefordert und in einer einzigartigen Aktion die gesamte Auflage ausgeflogen. Die Abonnenten erhielten wie gewohnt bis spätestens 6.30 Uhr die „VN“ zugestellt.


Gerichtsverhandlung

Nun soll der Verursacher der Kosten des Hubschraubereinsatzes zur Kasse gebeten werden.

Es sind dies die ÖGB-Funktionäre Fritz Verzetnitsch, Christian Hauser, Heinz Fussenengger, Franz Bittner, Gerhard Hennerbichler, und der Österreichische Gewerkschaftsbund als Institution. „Wir haben Beweise, dass Lkws in halbstündigem Rhythmus versuchten Zeitungen auszuliefern, was aber verhindert wurde“ sieht Klagsvertreter Thomas Kaufmann die Grundlage für einen Schadenersatzanspruch ganz klar gegeben.

Der Rechtsvertreter der ÖGB-Funktionäre Alois Obereder sieht in dem Rechtsstreit einen „symbolischen Kampf“ um „nicht ins Gewicht fallende“ 16.000 Euro. Dem konnte Richter Stefan Rosenberger nicht zustimmen. „Wenn die rechtlichen Grundlagen gegeben sind, ist es legitim Schadenersatz zu begehren, egal in welcher Höhe und von wem“ so Rosenberger. Nun haben die Parteien vier Wochen Zeit sich zu vergleichen. „Erhalten wir den Schaden nicht ersetzt, werden wir Beweise auf den Tisch legen um darzutun, dass ohne den Helikopter die Zeitungen nicht ausgeliefert hätten werden können“, so Medienhaus-Anwalt Thomas Kaufmann gestern am Landesgericht in Feldkirch.

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