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Bleiberecht: FPÖ und BZÖ schießen sich auf VfGH ein

Unzufrieden mit den vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) festgelegten Kriterien für ein Bleiberecht gezeigt haben sich am Dienstag FPÖ und BZÖ. „Ein Bleiberecht wäre eine völlige Absurdität“, empörte sich FP-Chef Heinz-Christian Strache.

Der VfGH solle zur Kenntnis nehmen, dass es „kein Recht auf Einwanderung“ gebe, so Strache. Das BZÖ warf dem Höchstgericht vor, sich anzumaßen „als gesetzgebendes Organ zu fungieren“. Die Grünen sahen sich durch die VfGH-Entscheidungen bestätigt und hoffen, dass „das unprofessionelle und menschenrechtswidrige Agieren“ von Innenminister Günther Platter „bald ein Ende“ habe.

Die Grüne Menschenrechtssprecherin Brigid Weinzinger forderte im Hinblick auf das vom VfGH eingeleitete Gesetzesprüfungsverfahren betreffend die Erteilung von Niederlassungsbewilligungen aus humanitären Gründen Platter auf, „sofort zu reagieren und ein Antragsrecht auf humanitäre Aufenthaltsgenehmigung vorzusehen“. Nach derzeitiger Gesetzeslage haben Betroffene kein Antragsrecht auf Niederlassungsbewilligung, sie sind darauf angewiesen, dass die Behörde von sich aus tätig wird. Das könnte nach Ansicht des VfGH verfassungswidrig sein.

Ganz anders beurteilte FP-Obmann Strache die Entscheidungen des VfGH. Er stieß sich vor allem an den vom VfGH formulierten Kriterien für ein Bleiberecht. Ein Bleiberecht würde Asylwerber, „die falsche Angaben“ gemacht hätten, „begünstigen“, glaubt Strache. „Auf solche Schildbürgerstreiche könnten die Österreicher dankend verzichten“, meinte er und verlangte nicht nur einen strikten Vollzug, sondern auch eine Verschärfung der Gesetze.

Attecken gegen den VfGH und dessen Präsident Karl Korinek ritt wieder einmal das BZÖ. „Verfassungsgerichtshof kann und darf nicht als Gesetzgeber fungieren“, so Generalsekretär Gerald Grosz. Auch er forderte die Regierung auf, „im Asylwesen endlich österreichische Gesetze zu vollziehen“. Durch die Prüfung bereits negativer Asylbescheide entstehe „eine unglaubliche Verschleppung von bereits erledigten Fällen“. „Zudem bekommen jene negativ beschiedenen Asylwerber die Möglichkeit unterzutauchen“, so Grosz.

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