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Bisher knapp 30 Millionen Euro: Parteienförderung soll jährlich steigen

ÖVP und FPÖ wollen die Anpassung in den Verfassungsrang bringen.
ÖVP und FPÖ wollen die Anpassung in den Verfassungsrang bringen. ©APA/ROBERT JAEGER
Die ÖVP und FPÖ wollen nächste Woche eine jährliche Erhöhung der Parteienförderung auf den Weg bringen. Dieser Automatismus wird sonst in Österreich - außer bei der Mindestsicherung - kaum angewendet.

ÖVP und FPÖ wollen nächste Woche die Anhebung der Parteienförderung durch den Verfassungsausschuss bringen. Damit soll der Bundeszuschuss an die Parteien künftig jährlich steigen – ein Automatismus, der für viele andere Subventionen nicht gilt. So werden weder die Familienbeihilfe noch das Pflegegeld valorisiert. Und auch die zeitgleich eingeführte Presseförderung wird von der Parteienförderung locker überflügelt.

Presseförderung einst höher als Parteiförderung

Sowohl die Parteienförderung als auch die Presseförderung wurden im Juli 1975 beschlossen, in der selben Nationalratssitzung und mit einer ähnlichen Begründung – nämlich mit der Bedeutung von Parteien und Medien für das Funktionieren der pluralistischen Demokratie. Anfangs war die Presseförderung sogar höher als die Parteienförderung: die Parteien erhielten 1976 umgerechnet 4,6 Mio. Euro (zusätzlich aber noch Mittel für Parlamentsklubs und Parteiakademien), die Tages- und Wochenzeitungen 6,2 Mio. Euro, wie aus den historischen Zahlen des Politikwissenschafters Hubert Sickinger und der RTR hervorgeht.

Presseförderung unter Faymann stark gekürzt

Wären beide Förderungen seither konsequent an die Inflation angepasst worden, hätten die Parteien im Vorjahr knapp 14 Mio. Euro erhalten müssen, die Presseförderung müsste laut Wertsicherungsrechner der Statistik Austria 18,6 Mio. Euro ausmachen. Tatsächlich waren es nur 8,7 Mio. Euro für die Zeitungen, aber 29,9 Mio. Euro für die Parteien (ohne Zusatzgelder für Parlamentsklubs und Parteiakademien). Denn während die Presseförderung unter Kanzler Werner Faymann (SPÖ) stark gekürzt wurde, haben SPÖ und ÖVP die Parteienförderung 2012 verdoppelt. Und künftig soll sie nach dem Willen von ÖVP und FPÖ nun jährlich mit der Inflation ansteigen.

Parteienförderung im Jahr 2019.
Parteienförderung im Jahr 2019. ©APA

Nur Mindestpension wird von Jahr zu Jahr angepasst

Andere Förderungen werden dagegen nicht laufend valorisiert. Große Ausnahme ist die “Ausgleichszulage”, also die Mindestpension. Sie steigt – wie auch die meisten regulären Alterspensionen – Jahr für Jahr an. Anders allerdings das Pflegegeld, das seit seiner Einführung vor 25 Jahren nur fünf Mal erhöht wurde. Eine sechste Anhebung haben ÖVP und FPÖ zwar angekündigt, aber bisher keine konkreten Zahlen genannt. Allein um den inflationsbedingten Wertverlust seit 1993 auszugleichen, müsste das Pflegegeld aber um fast 40 Prozent steigen. Pflegebedürftige der Stufe 4 mit über 180 Stunden Betreuungsbedarf müssten somit 935 Euro monatlich erhalten, tatsächlich sind es 677,6 Euro.

Auch die Familienbeihilfe wird nicht laufend an die Inflation angepasst. Die vorige Regierung hat sie zwar 2014, 2016 und 2018 leicht erhöht – seither bleibt sie aber wieder unverändert. Für die Familien bedeutet das einen jährlichen realen Wertverlust in der Höhe der jeweiligen Inflationsrate. Und auch die Studienbeihilfen werden nicht valorisiert. Nicht an die Inflation angepasst werden auch die Lohnsteuertarife. Die Abschaffung der “kalten Progression” haben ÖVP und FPÖ im Wahlkampf zwar angekündigt – schlagend werden soll sie nun aber erst nach der nächsten Nationalratswahl.

(APA/red)

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