AA

Bis 2022: 250 Millionen Euro Förderung für Ganztagsschulen

170 Millionen Euro sollen in bestehende Plätze fließen, 74 Millionen stehen neuen Angeboten zur Verfügung.
170 Millionen Euro sollen in bestehende Plätze fließen, 74 Millionen stehen neuen Angeboten zur Verfügung. ©dpa-Zentralbild/Patrick Pleul
Ganztagsschulen sollen zwischen 2020 und 2022 mit knapp 250 Millionen Euro gefördert werden. Der Großteil soll dabei im Erhalt bestehender Plätze fließen.

Der Bund nimmt für die Förderung ganztägiger Schulformen von 2020 bis 2022 knapp 250 Mio. Euro in die Hand. Das haben Kanzler Sebastian Kurz, Bildungsminister Heinz Faßmann (beide ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) am Donnerstag bekanntgegeben. Der Großteil – 170 Mio. – soll dabei in den Erhalt bestehender Plätze fließen, 74 Mio. sind für neue Angebote reserviert.

Herbst 2022: 230.000 Tagesbetreuungsplätze für Plichtschüler sollen zur Verfügung stehen

Das Ziel der in einer Neufassung des Bildungsinvestitionsgesetzes (BIG) verankerten Maßnahme: Bis Herbst 2022 soll es für 40 Prozent der Pflichtschüler (v.a. Volksschule, Neue Mittelschule) Tagesbetreuung geben, das sind knapp 230.000 Plätze. Beim Zielwert sollen auch die rund 57.500 Plätze an Horten in Schulnähe berücksichtigt werden – wenn sie bestimmte Qualitätskriterien einhalten. An den Pflichtschulen selbst soll das Angebot von 23,1 auf 30 Prozent (172.500 Plätze) steigen. An 85 Prozent der Pflichtschulen soll eine Ganztagsbetreuung prinzipiell möglich sein, so Faßmann bei der gemeinsamen Pressekonferenz.

Bisher war der Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote an den Pflichtschulen in einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt, das BIG soll die nun auslaufende Regelung ersetzen. Rund 150 der 250 zu vergebenden Millionen stammen dabei aus Mitteln der bisherigen 15a-Vereinbarung, die von den Ländern allerdings wegen des schleppenden Ausbaus bisher nicht abgerufen wurden. Mit der Neuregelung hofft man, den Ausbau zu beschleunigen.

Die Sorge der Gemeinden, als zuständiger Schulerhalter nach Ablauf der Anschubfinanzierung auf den Personalkosten im Freizeitteil sitzen zu bleiben, wurde bisher immer als ein wesentlicher Grund für die Zurückhaltung beim Ausbau genannt. Die Schulerhalter hätten die bisherige Regelung als “süßes Gift” erlebt, sprach Faßmann von einem “Konstruktionsfehler”. Dem soll in der Novelle nun Rechnung getragen werden: Anders als in der ursprünglichen Fassung unter Rot-Schwarz sollen die Mittel nicht ausschließlich in neue Plätze fließen.

Die Länder können alle Mittel, die aus der alten Vereinbarung liegen geblieben sind, in den Erhalt – sprich: die Finanzierung der Freizeitpädagogen – investieren. Außerdem können bis zu 25 Prozent des “frischen” Geldes aus dem BIG dafür genutzt werden. Jene Länder, die das Ausbauziel von 40 Prozent bereits erreicht haben, können überhaupt alle im BIG für sie vorgesehenen Gelder dafür einsetzen. Allerdings soll hier eine fixe Ko-Finanzierung eingeführt werden: 30 Prozent der Kosten müssen Land bzw. Gemeinden selbst tragen. “Das ist wirklich eine Errungenschaft”, betonte Strache.

Voraussetzungen: Qualitätk Personal und Co.

Voraussetzung für die Abholung der Mittel soll zudem die Einhaltung von Qualitätskriterien wie der Einsatz von qualifiziertem Personal, bestimmte Gruppengrößen sowie Öffnungszeiten auch in den Horten und eine soziale Staffelung der Elternbeiträge sein. Für Zuschüsse zur Ferienbetreuung müssen die Einrichtungen mindestens von acht bis 16 Uhr offenstehen. Förderungen sollen übrigens auch Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht abholen können, im aktuellen BIG war das nicht vorgesehen.

Im BIG enthalten sein soll auch ein “Probeballon” für eine Personalagentur des Bundes: Aus Sicht der Regierung ist Unterstützungspersonal Landesangelegenheit. Nach der großen Zunahme von Flüchtlingen an den Schulen ab 2015 wurden allerdings vom Bund befristet über den sogenannten Integrationstopf Sozialarbeiter und Psychologen bereitgestellt, das Auslaufen der Regelung wurde vielfach kritisiert. Im neuen Gesetz soll nun ein Teil der übrig gebliebenen 15a-Mittel für solches Unterstützungspersonal reserviert werden – allerdings unter der Bedingung, dass das Personal vom Bund bereitgestellt wird und die Länder 50 Prozent der Personalkosten übernehmen.

“Das ist ein unglaublich attraktives Angebot an die Länder”, so Faßmann, der allerdings auch betonte, dass die Tagesbetreuung mit Lern- und Freizeit “immer Aufgabe der Schulerhalter” und damit von Ländern und Gemeinden bleibe. “Wir erwarten uns, dass das Geld abgeholt wird”, so Kurz.

Das Bildungsinvestitionsgesetzes war eigentlich für die Verteilung der 750 Mio. Euro umfassenden “Bankenmilliarde” geschaffen worden. Ursprünglich sollten diese Mittel zwischen 2018 und 2025 in den Ausbau von Ganztagsschulen fließen. Weil die Mittel aber nie zur Gänze abgerufen wurden, wurden sie bis 2032 gestreckt. Die Novelle versteht man im Bildungsministerium als Übergangsregelung: Nach 2022 soll die Finanzierung der Ganztagsschulen idealerweise im Finanzausgleich festgehalten sein.

Gemeinden froh, Opposition frustriert

Die Ankündigung der Regierung, Ganztagsschulen von 2020 bis 2022 mit 250 Mio. Euro zu fördern, ist beim Gemeindebund grundsätzlich positiv aufgenommen worden. Während sich Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl froh über die Möglichkeit zeigt, auch Förderung für bestehende Plätze zu erhalten, spricht die SPÖ von einem “Zahlenschmäh”. NEOS sind frustriert über den kurzen Planungshorizont.

Riedl fordert in einer Aussendung auch für die Zeit nach 2022 “eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierungslösung” für die Ganztagsschulen und bis zum nächsten Finanzausgleich ganz generell eine Neuregelung der Finanzierung und Zuständigkeiten im Schulbereich.

SPÖ-Bildungssprecherin Sonja Hammerschmid kritisiert, dass im Vergleich zum früheren Bildungsinvestitionsgesetz 75.000 neue Plätze weniger vorgesehen seien, “ein klarer Rückschritt also”. Zwei Drittel des Geldes würden in schon bestehende Einrichtungen fließen und Horte mitgezählt. Dass auch Sozialarbeiter und Sozialpädagogen aus diesem Topf finanziert werden sollen, sei inakzeptabel.

NEOS-Bildungssprecher Douglas Hoyos beklagt die “kurzsichtige Planung” auf drei Jahre beim Ausbau der Ganztagsschule, so könne man nicht ernsthaft mit spürbarem Erfolg rechnen. Den Plan, die Finanzierung der Ganztagsschulen nach 2022 im Finanzausgleich festzuhalten, hält er für utopisch. Er fragt sich außerdem, wo die Mittel aus der “Bankenmilliarde” geblieben sind.

“In Wirklichkeit eine Bremse für den Ausbau” ortet auch die Arbeiterkammer (AK). Indem auch der laufende Betrieb gefördert wird, fehle Geld für zusätzliche Plätze. Die Mitfinanzierung von Ferienbetreuung sei zwar positiv, dafür brauche es aber einen eigenen Fördertopf.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Bis 2022: 250 Millionen Euro Förderung für Ganztagsschulen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen