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BIP sackte um 13 Prozent ab, aber weniger Arbeitslose

Die Regierung präsentierte die wöchentlichen Arbetismarktzahlen.
Die Regierung präsentierte die wöchentlichen Arbetismarktzahlen. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die Arbeitslosenzahlen gingen in der Vorwoche etwas zurück, der BIP bleibt jedoch auf niedrigem Niveau. Der Ausfallsbonus und Umsatzersatz für Zulieferer können ab heute beantragt werden.

Die Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zur Vorwoche um 7.500 Personen zurückgegangen, rund 450.000 Personen sind heute arbeitslos und 70.000 Menschen befinden sich in Schulungen, im Wochenvergleich um 1.500 Personen mehr. Weiters sind 465.400 Personen in Kurzarbeit, in der Vorwoche waren es 450.000. Der Einbruch der Wirtschaftstätigkeit hielt an: In der Woche vom 1. bis 7. Februar lag das wöchentliche BIP nach Wifo-Berechnungen um 13,1 Prozent unter dem Vorjahreswert.

Blümel hofft auf bessere BIP-Daten

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) sagte bei der heutigen Pressekonferenz im Bundeskanzleramt, er hoffe auf bessere BIP-Daten nächste Woche. "Wir hoffen, dass durch die Öffnungsschritte im privaten Konsum eine Besserung eintreten wird." Die Rahmen für Beihilfen seien erhöht worden, die entsprechenden Richtlinien wurden bereits erneut bei der EU-Kommission notifiziert und gelten ab sofort. Die bisherige Obergrenze bei den Direktzuschüssen von 800.000 Euro wurde auf 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen angehoben. Für den Verlustersatz wird die Obergrenze von drei Millionen auf 10 Millionen Euro angehoben.

Ab heute Nachmittag seien zwei weitere Beihilfen beantragbar: Der Ausfallsbonus komme auch jenen Unternehmen zugute, die nicht direkt oder indirekt durch die Covid-Maßnahmen betroffen waren, aber trotzdem hohen Umsatzausfall hatten. Hier können bis zu 30 Prozent des Umsatzes als Ersatzrate beantragt werden, für diese Hilfe ist eine Milliarde Euro vorgesehen. Der Zeitraum läuft von November 2020 bis Juni 2021. Weiters kommen die lang erwarteten Hilfen für vom Corona-Lockdown indirekt betroffene Unternehmen, die mindestens 50 Prozent Umsatzzusammenhang mit einem geschlossenen Unternehmen haben. Hier sind 800 Mio. Euro vorgesehen.

Home-Office.Gesetz in Begutachtung

Das Homeoffice-Gesetz wurde gestern in Begutachtung geschickt, sagte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Dienstag bei der Pressekonferenz. Nach einer kurzen Begutachtungsfrist wird der parlamentarische Prozess voraussichtlich bis April dauern, relevante Teile des Gesetzespakets sollen Anfang April in Kraft treten können. Am Arbeitsmarkt ortet Kocher die dritte Woche in Folge eine "leichte, aber spürbare Entspannung", diese Woche getrieben durch saisonale Verbesserungen und Öffnungsschritte. "Die Situation am Arbeitsmarkt ist natürlich weiter herausfordernd", so Kocher. Bei der Kurzarbeit seien die Zahlen zwar höher als in der Vorwoche, es seien aber Anmeldungen zur Kurzarbeit, wo man nicht wisse wie viele wirklich genutzt würden. "Eine weitere Entspannung in den nächsten Wochen am Arbeitsmarkt ist aus meiner Sicht möglich, wenn wir die erreichten Öffnungsschritte nachhaltig verteidigen können", sagte der Arbeitsminister.

Die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit über den März hinaus könnte noch diese Woche fixiert werden. "Wir sind in den letzten Zügen der Gespräche mit den Sozialpartnern und den zuständigen Ministerien", sagte der Arbeitsminister. Man sei zu "99 Prozent fertig" und werde wahrscheinlich in den nächsten Tagen eine Lösung präsentieren können. Details zur geplanten Kurzarbeitsverlängerung wollte Kocher noch nicht verraten.

Kostenersatz für innerbetriebliche Corona-Tests

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) appellierte an die Unternehmen, den kürzlich eingeführten Kostenersatz für innerbetriebliche Corona-Tests in Anspruch zu nehmen. Für jeden durchgeführten Test erhalten die Unternehmen 10 Euro. Bisher haben sich laut Schramböck über 830 Betriebe in Österreich mit über 380.000 Mitarbeitern für das betriebliche Testen angemeldet. "Unsere umfassende Testoffensive ist das wirksamste Mittel in dieser Phase der Pandemie und wird als Mauer gegen den Virus wirken", sagte die Wirtschaftsministerin.

Die NEOS drängen bei der geplanten Verlängerung der Corona-Kurzarbeit auf einen langfristigen Plan. "Es fehlt weiterhin ein Modell für den schrittweisen Ausstieg aus der Kurzarbeit parallel zum Zurückfahren des Lockdowns", so NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker. Es bestehe die Gefahr, dass 30 Prozent Arbeit bei 80 Prozent Lohn in Kurzarbeit für manche auf Dauer attraktiver sind, als für 100 Prozent Arbeit auch 100 Prozent zu verdienen. "Das entzieht dem Arbeitsmarkt wichtige Fachkräfte", warnte Loacker.

Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) begrüßte die Corona-Hilfen, die auch indirekt Betroffenen im Kulturbereich nützen sollen. "Vom Filmverleih bis zur Künstleragentur, vom Bühnenbildner bis zur Sängerin - jedes Unternehmen und vor allem auch jedes Einpersonenunternehmen, das entsprechende Umsatzzusammenhänge mit den direkt betroffenen Unternehmen hat, wird von dieser Maßnahme profitieren." Auch wer über eine Zwischenstation, etwa eine Agentur, für Veranstalter tätig sei, erhalte einen Umsatzersatz.

Online-Ratgeber der Wirtschaftskammer

Die Wirtschaftskammer begrüßt ebenfalls die Corona-Hilfen, sie würden die Liquidität sichern und Jobs erhalten. Durch die Anhebung der Förderdeckel durch die EU-Kommission habe das Finanzministerium erreichen können, dass staatliche Unterstützungen für die Betriebe in einer angemessenen Dimension fließen können, lobt WKÖ-Präsident Harald Mahrer. Betroffene Betriebe können nun aus vielen Unterstützungsmaßnahmen wählen, die auch kombiniert werden könnten. Die Wirtschaftskammer hat dazu eine Online-Anlaufstelle sowie einen Online-Ratgeber entwickelt, die unter wko.at/corona-unterstuetzungen zur Verfügung stehen.

Kritik kommt von der Österreichischen Hoteliersvereinigung (ÖHV). Die Verlängerung des Lockdown sei für viele Unternehmen "erneut ein Stich ins Herz", so ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer. Die Unternehmen bräuchten eine Perspektive für Öffnung und Finanzierung. 90 Prozent der befragten Hotels in Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg haben laut Gratzer Anspruch auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz. Eine Auszahlung erhalten haben elf Monate nach Beginn des bundesweiten Lockdowns gerade einmal 7 Prozent.

(APA/red)

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