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Bildungsteilzeit künftig möglich

Die Regierung hat am Dienstag im Ministerrat ein Paket mit Maßnahmen zur Weiterbildung beschlossen. Darin enthalten sind die Bildungsteilzeit, das Fachkräftestipendium und Verschärfungen bei der Bildungskarenz - bei einem Studium muss künftig ein Leistungsnachweis erbracht werden.

Darüber hinaus wird der Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte für ausländische Schlüsselkräfte und Unternehmen erleichtert. Mit der Bildungsteilzeit ist es künftig möglich, sich bei aufrechtem Dienstverhältnis weiterzubilden. Die Bildungsteilzeit muss zumindest vier Monate und darf maximal zwei Jahre dauern. Der Arbeitnehmer kann dabei seine Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden und erhält dafür Teilzeitweiterbildungsgeld. Die Arbeitszeit darf zwischen 25 und 50 Prozent der Normalarbeitszeit liegen, jedoch nicht unter 10 Stunden pro Woche sinken. “Mit dieser Maßnahme sollen vor allem gering qualifizierte Personen für Weiterbildungsmaßnahmen gewonnen werden”, sagte Sozialminister Hundstorfer. Wer künftig in der Bildungskarenz oder in der Bildungsteilzeit ein Studium absolviert, muss pro Semester einen Leistungsnachweis vorweisen. Ein Wechsel zwischen den beiden Modellen ist möglich.

Ausbildung in Mangelberufen

Das Fachkräftestipendium ermöglicht es künftig, gering und mittel qualifizierten Arbeitnehmern und Arbeitslosen sich mithilfe eines Stipendiums zu Facharbeitskräften in Mangelberufen und zu Pflegekräften ausbilden zu lassen. Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung, um in dieses Programm einsteigen zu können. Die Gewährung des Stipendiums ist von der Zustimmung des Arbeitsmarktservice abhängig, das die jeweiligen Berufe und arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Qualifikationen in einer Richtlinie festlegt. Das Stipendium kann in Höhe der Ausgleichszulage für die Dauer der Ausbildung gewährt werden.

Erleichterung bei Rot-Weiß-Rot-Karte

Bei der Rot-Weiß-Rot-Karte für besonders qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union bringt die beschlossene Novelle eine wesentliche Verbesserung. Künftig sollen Arbeitgeber von Fachkräften und Schlüsselkräften den Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte auch für den Ausländer bei der zuständigen Behörde im Inland einbringen können.

 

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