Der Mordprozess am Landesgericht Feldkirch ist mit einem Schuldspruch für den 35-jährigen Angeklagten zu Ende gegangen. Doch sowohl juristisch als auch politisch hat der Fall ein Nachspiel.
Anwälte wollen Urteil anfechten
"Lebenslange Haft" lautet das Urteil für den 35-Jährigen. Die Anwälte werden dieses Urteil anfechten. Konkret legen sie Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung dagegen ein. Die Nichtigkeitsbeschwerde wird vom Obersten Gerichtshof geprüft und soll sich mit etwaigen Verfahrensmängeln befassen. Besonders die Begründung des Richters beim Urteil - "Der Mord sei eiskalt vollzogen worden" - stößt auf Verteidigerseite auf Ablehnung.
"Eiskalt ist ein Mafiamörder"
Dr. Wilfried Ludwig Weh, Verteidiger des Verurteilten: "Eiskalt ist ein Mafiamörder, der den Auftrag hat, jemanden umzubringen. Aber dieser Klient, der völlig verzweifelt war, der explodiert ist, der ist sicher nicht eiskalt. Und das ist etwas, was mich irritiert hat an der Begründung."
Das Gericht in Feldkirch arbeitet derzeit an der schriftlichen Umsetzung des (nicht rechtskräftigen) Urteils für Soner Ö. Dieses schriftliche Urteil wollen die Verteidiger erst abwarten, bevor sie weitere Schritte setzen.
Auch gegen Strafhöhe wird berufen
Auch gegen die Höhe der Strafe für den 35-Jährigen wird von Seiten der Verteidigung berufen. Diese Berufung wird vom Oberlandesgericht in Innsbruck behandelt.
Das Urteil gegen Soner Ö. ist nicht rechtskräftig.
(Red.)