(Neue/Seff Dünser)
Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 600 Euro. Das Urteil von Richterin Sonja Nachbaur ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wären 720 Tagessätze oder ein Jahr Haft gewesen.
Der 58-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch hat nach Ansicht der Strafrichterin öffentlich mehrfach zu Unrecht behauptet, der Bezirkshauptmann von Feldkirch sei ein Vertuscher und ein korruptes Arschloch.
Verteidiger Martin Rützler beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten. Der Angeklagte sagte, er habe in Notwehr gehandelt. Denn der Bezirkshauptmann sei, wie auch der Landeshauptmann und der Feldkircher Chef-Staatsanwalt, ein Mitwisser der kriminellen Machenschaften des Landeskrankenhauses Feldkirch. Am Spital sei 1998 seine Bandscheibenoperation verpfuscht worden, gab der Angeklagte zu Protokoll. In einem Zivilprozess sei aber am Landesgericht rechtskräftig festgestellt worden, dass den behandelnden Ärzten kein Kunstfehler unterlaufen sei, erwiderte Richterin Nachbaur.
Zudem habe der Bezirkshauptmann ihn beim gescheiterten Versuch, ihm den Waffenpass zu entziehen, mit Mördern verglichen, lautet die andere Rechtfertigung des Angeklagten. Dazu merkte die Richterin an, im BH-Bescheid, der danach am Landesverwaltungsgericht aufgehoben worden sei, habe es unglückliche Formulierungen gegeben.
Unterlassungsklage. Der 51-jährige Bezirkshauptmann geht auch zivilrechtlich gegen den Systemkritiker vor, mit einer Unterlassungsklage. Der Zivilprozess am Landesgericht wird fortgesetzt, sobald das Strafverfahren rechtskräftig beendet ist.