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Bettlägrigen Bekannten angestochen: Neun Monate Haft für Wiener

Der Mann wurde am Wiener Landesgericht verurteilt.
Der Mann wurde am Wiener Landesgericht verurteilt. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Am Dienstag wurde ein 32-jähriger Wiener am Landesgericht Wien wegen Imstichlassens eines Verletzten und gefährlicher Drohung zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt. Der Mann, der seinen bettlägrigen Bekannten mit einem Fixiermesser verletzte und im Stich ließ, ist in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen worden.
Auf bettlägrigen Bekannten eingestochen

Er hatte einen bettlägerigen Bekannten mit einem Fixiermesser verletzt und sich – anstatt die Rettung zu verständigen – in ein Lokal begeben. In der Wohnung des 56-Jährigen in Wien-Landstraße war es zu einem Streit gekommen, nachdem der Angeklagte diesen mit mehreren Paletten Dosenbier und zwei Flaschen Metaxa versorgt hatte. Der adipöse Mann – er wog 175 Kilogramm – verbrachte seine Tage de facto nur mehr im Bett, der 32-Jährige erledigte ihm die Einkäufe und sonstige Besorgungen.

Bettlägriger erlitt Schnittverletzungen

Woran sich der Streit entzündet hatte, ließ sich nicht mehr klären. Fest steht, dass der 56-Jährige Schnittverletzungen am Bauch, am Oberarm und an der Stirn davontrug. Die an sich lebensbedrohliche Verletzung im Bauchbereich hatte nicht die erwartbaren gravierenden Folgen. Aufgrund der Fettschicht des Mannes drang die Klinge nicht tief genug ein. Der 56-Jährige konnte bald wieder die Intensivstation und das Spital verlassen. Allerdings ist er mittlerweile an den Folgen einer Leberzirrhose gestorben und stand damit nicht mehr als Zeuge zur Verfügung.

Wiener wegen Imstichlassens verurteilt

So war die Aussage des Angeklagten nicht zu widerlegen, derzufolge sich der 56-Jährige beim Durchblättern eines Fotoalbums – beide Männer saßen dabei Seite an Seite im Bett – im Streit auf ihn geworfen und ihn angegriffen haben soll. Der Schöffensenat (Vorsitz: Nicole Baczak) billigte dem 32-Jährigen zu, in Notwehr zugestochen zu haben. Verurteilt wurde er allerdings, weil er sich um den Verletzten nicht kümmerte und stattdessen in ein nahe gelegenes Lokal ging, wo er Todesdrohungen in Richtung der Wirtsleute ausstieß. Der 32-Jährige – ein schwerer Alkoholiker – war damals hochgradig betrunken, befand sich aber in keinem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand.

Mann muss neun Monate in Haft

Die neun Monate wurden im Hinblick auf sechs einschlägige Vorstrafen zur Gänze unbedingt ausgesprochen. Zudem wurden zwei offene Bewährungsstrafen widerrufen, so dass der Mann insgesamt 16 Monate absitzen muss, und zwar in einer Sonderstrafanstalt, wo er von seiner Alkoholsucht loskommen soll. Der 32-Jährige war damit einverstanden, das Urteil ist bereits rechtskräftig.

APA/Red.

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