Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Sommersession entschieden, dass ein Verbot von aggressivem Betteln nicht verfassungswidrig ist. Nicht verfassungskonform sind allerdings Bettelverbote ohne eine derartige Ausnahme, teilte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch bei einer Pressekonferenz mit. Aufgehoben wurde damit das Verbot in Salzburg, nicht jedoch in Oberösterreich und Kärnten. Grundsätzlich sind die Bundesländer zuständig, Bettelverbote zu erlassen, hielt der VfGH fest.
Kein Bettelverbot für “stilles” Bettlen
“Stilles” Betteln, etwa mit einem Hut, zu untersagen und mit eine Verwaltungsstrafe zu belegen ist verfassungswidrig, da es unsachlich ist und dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Freiheit der Meinungsäußerung) widerspricht, erklärte Holzinger.
Preuner: “Burgstaller muss Handeln”
Das Bettelverbot ist in § 29 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes geregelt. Dieses Gesetz muss nun vom Landtag rasch repariert werden. „Die Zeit drängt, Salzburg hat sich bisher einigermaßen erfolgreich gegen den Zustrom von Bettlerbanden aus Osteuropa wehren können. Die Bevölkerung hat einen Anspruch darauf, auch in Zukunft diesen Banden nicht schutzlos ausgeliefert zu sein. Ich erwarte mir einen umgehenden Vorschlag des Verfassungsdienstes des Landes im Ressort von Landeshauptfrau Mag. Burgstaller, wie diese Reparatur, in Anlehnung an die verfassungskonforme oberösterreichische Regelung, erfolgen kann”, so Bürgermeister-Stv. Harry Preuner (ÖVP).
“Aggressivem Betteln Riegel vorschieben”
„Aus vielen Gesprächen und Beschwerden weiß ich, dass die aggressive Bettelei für die Bevölkerung ein massives Ärgernis ist und hier ein Riegel vorgeschoben werden muss. Eine ersatzlose Aufhebung des Bettelverbotes kommt einer Einladung an südosteuropäische Banden gleich, in Salzburg zu betteln. Selbstverständlich wird die mir unterstehende Behörde auch weiterhin die Bestimmungen des Forst- und Campiergesetzes sowie des Abfallswirtschaftsgesetzes exekutieren und illegale Lager räumen. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet, “ so Preuner abschließend.